Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Bild zeigt zwei übereinanderliegende gelbe Aktenordner mit Rückenschildern, auf denen das Wort Berufsunfähigkeit zu lesen ist

Berufsunfähigkeit | Anwalt

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Risiken einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit des Versicherten aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung abdeckt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Gegenstück zur gesetzlichen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht seit dem 01.07.2001 Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, welche vor dem 02.01.1961 geboren sind. Diese gesetzliche Rentenleistung hat hohe Zugangshürden und ein geringes Leistungsniveau. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb eine empfehlenswerte Zusatzversicherung.

Inhaltsverzeichnis Berufsunfähigkeit

Was ist Berufsunfähigkeit

Seit der Neuregelung des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 01.01.2008 finden sich die Vorschriften zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den § 172 bis § 177 VVG. ferner enthält § 172 Abs. 2 VVG eine Legaldefinition der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähig ist danach:

Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Von entscheidender Bedeutung für die Frage der Berufsunfähigkeit sind ferner die Regelungen im Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Die Neuregelungen des VVG finden auf Altverträge (Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2008) nur teilweise Anwendung.

Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit zu gewähren, bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Berufsunfähigkeit in einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorliegt. In beiden Versicherungszweigen existieren vollkommen unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen. Dasselbe gilt für Bescheide des Versorgungsamtes, in denen eine Schwerbehinderung festgestellt wird. Eine festgestellte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100 v.H. bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorliegen muss.

Welche Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es

Man unterscheidet zwischen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) und einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).

- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Diese Versicherungsart wird in der Mehrheit der Fälle als Zusatzversicherung zu einem Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Die BUZ gibt es als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung oder einem Riester-Vertrag.

- Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherungsart kommt seltener vor, da diese Verträge ein höheres Risiko für den Versicherer beinhalten. Diese Versicherungsart versichert ausschließlich das Risiko einer Berufsunfähigkeit.

Beide Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung können bedingungsgemäß regelmäßig nur bis zum Beginn der Regelaltersrente abgeschlossen werden.

Versicherungsleistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sowohl bei der BUZ als auch bei der BUV werden regelmäßig folgende Versicherungsleistungen gewährt:

- Rentenzahlung (die Höhe der Rentenzahlung ist abhängig vom Versicherungsvertrag)

- Befreiung von der Verpflichtung zur Prämienzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

- Befreiung von der Verpflichtung zur Prämienzahlung der Hauptversicherung

Der Leistungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen entsteht grundsätzlich erst ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit. Angaben hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Häufig anzutreffen sind Bestimmungen mit einer 50/50 Klausel. Ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50% besteht somit Anspruch auf die versicherten Leistungen. Liegt nur eine Teilberufsunfähigkeit unter 50% vor, dann ist der Versicherer leistungsfrei. Gelegentlich anzutreffen sind auch 25/75 Klauseln. Diese Klausel führt bei einer Berufsunfähigkeit unter 25% zur Leistungsfreiheit des Versicherers, über 25% müssen Teilleistungen erbracht werden. Erst ab einer Berufsunfähigkeit von über 75% entsteht ein voller Leistungsanspruch.

Berufsunfähigkeit - Mandatsbearbeitung

  • Welche Dokumente werden vom Anwalt für die Mandatsbearbeitung benötigt ?

  • Versicherungspolice

  • Vollständige kleingedruckte Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen

  • Bisherige Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen

  • Lebenslauf des Versicherten

  • Arbeitsverträge, Vertragsänderungen

  • Beschreibung des Arbeitsalltages

  • Atteste des Hausarztes und der Fachärzte

  • Arztberichte des "Vertrauensarztes" der Versicherung

  • Behandlungsunterlagen der Krankenhäuser

  • Bitte diese Dokumente in Kopien vorlegen

Berufsunfähigkeit - häufig auftretende Probleme

Aufgrund der hohen Streitwerte sind regelmäßig die Landgerichte als Eingangsinstanz für die Entscheidung von Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Die Zivilgerichte beschäftigen sich regelmäßig mit folgenden rechtlichen Problemkreisen:

- Berufsunfähigkeit: Der Eintritt von Berufsunfähigkeit ist Anspruchsvoraussetzung. Der Versicherungsnehmer ist darlegungs- und beweisbelastet für diese Anspruchsvoraussetzung. Die Benennung einer Berufsbezeichnung (z.B. Key Account Manager) ist keinesfalls ausreichend. Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherte eine genaue Beschreibung seines Tagesablaufs an seinem Arbeitsplatz vorlegt. Das berufliche Tätigkeitsfeld muss genau bekannt sein.

- Fiktive Berufsunfähigkeit

- Grad der Berufsunfähigkeit (Berufsbezogene Besonderheiten, Berufsanwärter, Selbständige, Berufswechsel)

- Verweisung auf anderen Beruf (Nischenberufe, Schonarbeitsplätze, Verweisung eines Selbständigen auf eine angestellte Tätigkeit, Wohnortwechsel)

- Risikoausschlüsse: Greifen zu Gunsten des Versicherers Leistungsausschlüsse (Krieg, innere Unruhen, vorsätzliche Straftat, Selbstverletzung, versuchte Selbsttötung, einzelvertraglich vereinbarte Risikoausschlüsse usw.) ?

- Beginn und Ende des Leistungsanspruches

- Obliegenheitsverletzungen und Verjährung

- Anzeigepflichtverletzungen und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

- Nachprüfungsverfahren

Rechtsanwalt Christian Sehn -
Kanzlei Lampertheim, Wilhelmstr. 70, 68623 Lampertheim, 06206 - 1859121 - Berufsunfähigkeitsversicherung - Bearbeitungsstand 30.05.2024 - Der Inhalt dieser Seiten kann keine Beratung durch einen Anwalt ersetzen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.

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