Beiträge zum Stichwort »Mietrecht«

Montag, 20. August 2007

Mietrecht und Mietminderung

Amtsgericht München, Urteil vom 19.10.2006, Akz: 473 C 18682/06:
Schöne  Entscheidung aus dem Mietrecht: Nach Einzug in eine Münchener Wohnung hat ein Student hinter einem durchsichtigen Spiegel (sog. Venezianischer Spiegel) im Badezimmer einen weiteren Raum entdeckt, in dem Pornozeitschriften und -videos lagerten. Die Vermieterin war der Ansicht, die Mietminderung könne sich nur auf das Badezimmer beziehen. Durch das Gericht konnte nicht geklärt werden, wer das Zimmer eingerichtet hatte. Der Student jedenfalls hat eine 100 % Mietkürzung und das Recht auf eine fristlose Kündigung erstritten.

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Freitag, 13. Juli 2007

Mieterhöhung und Vergleichsmiete

Urteil des BGH vom 20.06.2007; Akz: VIII ZR 303/06
Die Erhöhung einer günstigen Miete muss vom Mieter hingenommen werden, auch wenn sich seit seinem Einzug die ortsübliche Vergleichsmiete nicht gesteigert hat. Der Mieter muss von vornherein damit rechnen, dass die Miete stufenweise bis zur örtlich üblichen Vergleichsmiete angepasst wird - es sei denn die Parteien haben eine Vereinbarung getroffen, die eine Mieterhöhung ausschließt.

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Freitag, 13. Juli 2007

Sonstige Betriebskosten

Urteil des Bundesgerichtshof vom 14.2.2007, Akz: VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.

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Freitag, 29. Juni 2007

Miete und Parabolantenne

Urteil des BGH Akz: VIII ZR 207/04
Der Bundesgerichtshofs hat bestätigt, dass im Mietrecht regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, wenn ein Kabelanschlusses verfügbar ist. Der BGH hat aber auch entschieden, dass der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung der Schüssel zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

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Montag, 18. Juni 2007

Mietrecht und fristlose Kündigung

Urteil des Bundesgerichtshofes vom18.4.2007, Akz: VIII ZR 182/06

Leitsatz: Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.
Urteil - wenig mieterfreundlich - aber: roma locuta, causa finita

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Samstag, 05. Mai 2007

Mietrecht und "besenrein"

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2006, Akz: VIII ZR 124/05:
Häufig ist in Mietverträgen die Klausel zu finden, dass der Mieter das Mietobjekt bei Auszug besenrein an den Vermieter zu übergeben hat. Was ist aber damit gemeint ? Nach dem BGH ist eine Wohnung dann besenrein, wenn die Mieträume keine "groben Verschmutzungen" mehr aufweisen. Allerdings ist auch der Terminus "grobe Verschmutzung" auslegungsfähig. Es darf daher bezweifelt werden, dass das Urteil Rechtssicherheit gebracht hat. Das LG Berlin hat es dagegen auf den Punkt gebracht: "besenrein" ist eine Wohnung sicherlich dann nicht, wenn im Backofen eine erkaltete Pizza zurückgelassen wird - Hinweis: besenrein bedeutet auf gar keinen Fall, dass Sie Schönheitsreparaturen durchführen müssen.

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Dienstag, 24. April 2007

Gebäudeversicherung und Nebenkosten

Urteil OLG Stuttgart vom 15.02.2007, Akz. 13 U 145/06
Der Abschluss einer Terrorversicherung für ein gewerbliches Mietobjekt während eines laufenden Mietverhältnisses durch den Vermieter ist zulässig. Die Kosten einer solchen Versicherung können auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind.
Dies gilt auch, sofern es sich bei dem versicherten Gebäude um kein besonders gefährdetes Objekt handelt.

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Mittwoch, 14. März 2007

Betriebskostenabrechnung

Urteil des BGH vom 14.2.2007, Akz: VIII ZR 1/06:
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind. - BGB § 556 Abs. 3

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Donnerstag, 25. Januar 2007

Mietvertrag, Schönheitsreparaturen und Fristen

Urteil des BGH vom 5.4.2006, Akz: VIII ZR 178/05
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
a). Ein formularmäßiger Fristenplan für die vom Mieter vorzunehmenden Schönheitsreparaturen ist auch dann starr und benachteiligt einen Mieter unangemessen nach § 307 BGB, wenn die Fristen allein durch die Angabe eines nach Jahren bemessenen Zeitraumes ohne jeden Zusatz bezeichnet sind.
b). Eine Klausel über die quotenmäßige Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle verliert ihre Grundlage, wenn die vertragliche Regelung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturenverpflichtung auf den Mieter unwirksam ist.
- ** Sofern der Fristenplan unwirksam ist, müssen Mieter auch nicht die anteiligen Reparaturkosten übernehmen und können folglich ohne jegliche Renovierung oder Zahlung die Wohnung verlassen. Viele Formularmietverträge sehen starre Fristen für Schönheitsreparaturen in Wohnungen vor. Das Urteil hat somit enorme Auswirkungen. Eine Kontrolle des Mietvertrages vor Auszug könnte sich lohnen.

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Donnerstag, 25. Januar 2007

Mietvertrag und Kleinreparaturklausel

Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 27.09.2006 - Akz: 3 C 273/06 -
Eine im Mietvertrag zu Lasten des Mieters vereinbarte "Kleinreparaturklausel" ist unzulässig, wenn sich aus ihr nicht unmissverständlich entnehmen lässt, dass der Mieter nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Gesamtbetrag der Kosten für die einzelne Kleinreparatur die im Vertrag vereinbarte betragsmäßige Begrenzung nicht übersteigt.

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