Beiträge zum Stichwort »Mietrecht«
Mietrecht und Mietnebenkosten / Betriebskosten
Urteil des Amtsgerichtes Neukölln vom 22.06.2006 - Akz: 8 C 34/06 -
Die Betriebskosten müssen vom Vermieter innerhalb der Jahresfrist des
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ordnungsgemäß gegenüber dem Mieter
abgerechnet werden. Nur dann hat dieser einen möglichen
Nachzahlungsanspruch gegen den Mieter. Dies gilt allerdings nicht, wenn die
Abrechnung falsche Flächengrößen der Wohnung und eine
unzutreffende Verteilung einzelner Kostenarten enthält. - *** auf Stern-TV war zu sehen, dass in nahezu 80 % aller
überprüften Wohnungen in den Mietverträgen falsche
Quadratmeterzahlen angegeben waren.
Mietminderung und Berechnungsgrundlage
Urteil des Bundesgerichtshofes (Akz:VIII ZR 347/04)
Ausgangssituation: Die Amtsgerichte und Landgerichte vertraten häufig
unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine Mietminderung
1. von der Grundmiete oder
2. von der Warmmiete oder
3. von der Grundmiete + der kalten Betriebskosten
zu berechnen ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nun endlich
entschieden. Solange in Folge eines Mangels die vertragsgemässe Nutzung
einer Wohnung nicht möglich ist, wird der Mieter nach § 536 BGB von
der Zahlung des Mietzinses vollständig befreit. Dies schliesst auch die
Nebenkosten mit ein. Gemindert wird also die Bruttomiete inkl. aller
Nebenkosten !
Erdgeschosswohnung, Aufzug und Betriebskosten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2006 - Akz: VIII ZR 103/06 -
» Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer
Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen
«
Zum Sachverhalt: Der Mieter hatte mit Mietvertrag aus dem Jahr 2002 eine
Eigentumswohnung im Erdgeschoss einer Seniorenanlage gemietet. Das Haus besitzt
einen Aufzug. Ein mit dem Aufzug erreichbarer Keller oder Dachboden
gehörte nicht zum Mietobjekt. Der Aufzug war damit für den
Erdgeschossmieter erkennbar ohne Nutzen. Der Vermieter hat von den Mietern
für das Jahr 2004 u.a. eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 141,37
Euro für die Betriebskosten des Aufzugs verlangt. Der Mieter hat sich
gegen diese Forderung zur Wehr gesetzt und das Amtsgericht hat ihm auch Recht
gegeben. In der Berufung hat das Landgericht den Mieter jedoch zur Zahlung der
Aufzugskosten verurteilt. Der BGH hat dieses Urteil nunmehr
bestätigt.