Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe
Was ist Prozesskostenhilfe
Die Vorschriften der Prozesskosten- hilfe haben 1981 das ehemalige Armenrecht
abgelöst und sind in der Zivilprozessordnung geregelt. Unter
Prozesskostenhilfe (PKH) versteht man eine finanzielle Unterstützung der
Bürger durch die Staatskasse. Dadurch soll gewährleistet werden, dass
der Rechtssuchende die finanziellen Mittel zur Führung eines
gerechtfertigten Prozesses aufbringen kann und nicht schutzlos gestellt bleibt,
weil er sich die Gerichts- und Rechtsanwaltkosten eines Prozesses nicht
leisten kann. Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch für die
Beratungshilfe.
Wer bewilligt Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe wird vom Gericht (Zivilgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht) auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Für Strafprozesse gelten Sondervorschriften. Hier besteht in schweren Fällen (d.h. die Straferwartung beträgt ein Jahr und mehr) ggfls. ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Antrag auf PKH wird in der Regel von Ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt.
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe wird einer Partei auf Antrag bewilligt, wenn sie:
1.
aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die
Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen
kann. Sie müssen also bei Gericht zu Ihren Einkommens- und
Vermögensverhältnissen Stellung nehmen. Hierzu sind die letzten
monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder der Arbeitslosengeldbescheid, der
Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, aktuelle Kontoauszüge und sonstige
Belege für monatliche Einnahmen und Ausgaben in Kopie vorzulegen.
und
2.
die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht
auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das Gericht überprüft
also schon vorab die Chancen im Rechtsstreit.
Ergebnis der Überprüfung
Wenn die Überprüfung des Gerichtes ergibt, dass die beiden
letztgenannten Punkte erfüllt sind, wird Prozesskostenhilfe gewährt.
Dies bedeutet, die Staatskasse trägt dann zunächst auf jeden Fall -
egal ob Sie im Prozess obsiegen oder unterliegen - die Gerichtskosten und die
Gebühren Ihres eigenen Rechtsanwaltes. Die Klage kann nunmehr eingereicht
werden oder aber eine Klageerwiderung an das Gericht verschickt werden.
Bitte beachten Sie: Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst werden aber die Gebühren des gegnerischen Rechtsanwaltes. Unterliegen Sie in einem Gerichtsprozess trägt die Staatskasse zwar die Gerichtskosten und die Gebühren Ihres eigenen Prozessbevollmächtigten, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes. Dieses Risiko verbleibt also trotz PKH-Bewilligung bei Ihnen.
Berechnungsbeispiel für die Prozesskostenhilfe
(Bitte berücksichtigen Sie: Das Berechnungsbeispiel kann nicht die laufenden, jährlichen Änderungen im Prozesskosten- hilferecht berücksichtigen und dient daher nur als erster Anhaltspunkt)
Herr A hat einen Rechtstreit mit seinem Vermieter. Herr A will wissen, ob er Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhält. Herr A ist verheiratet und hat eine Tochter (Ehefrau und Tochter sind beide nicht berufstätig). Das Gericht wird nach Antragstellung und Einreichung der Unterlagen folgende Berechnung durchführen.
Nettoeinkommen Herr A 1.500 Euro
abzüglich Eigenbedarf Herr A 380 Euro
abzüglich Unterhaltsbetrag Ehefrau 380 Euro
abzüglich Unterhaltsbetrag Tochter 266 Euro
abzüglich Miete + Nebenkosten 430 Euro
abzüglich KfZ-Haftpflichtversicherung 70 Euro
Summe -26 Euro
Ergebnis: Herr X erhält sowohl die Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe gewährt.
Weitere Vorgehensweise des Gerichtes
In aller Regel werden die persönlichen und wirtschatlichen Verhältnisse des Antragsstellers vier Jahre nach Ausgang des Rechtstreites noch einmals überprüft. Abhängig vom Ausgang dieser Überprüfung bestimmt das Gericht, ob die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufrechterhalten wird oder nicht. Wenn sich also Ihre Einkommens- und Vermögens- verhältnisse in diesem Zeitraum deutlich verbessert haben, z.B. weil Sie eine gute Arbeitsstelle gefunden haben, dann kann es passieren, dass das Gericht die vorgestreckten Auslagen für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zurückfordert. In diesem Fall wird das Gericht die Rückzahlung dieses Betrages in mehreren monatlichen Raten anordnen.
Wer bewilligt die Beratungshilfe
nachfolgend finden Sie die Adressen der Amtsgerichte in der näheren
Umgebung, die Beratungshilfescheine ausstellen:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Ludwigshafen
Kurfürstenanlage
21
Wittelsbachstr. 10
69115
Heidelberg
67061 Ludwigshafen
Amtsgericht Mannheim
Amtsgericht Schwetzingen
Schloß, Westflügel
Zeyherstr. 6
68159
Mannheim
68723 Schwetingen
Amtsgericht Weinheim
Ehretstr. 11
69469 Weinheim
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe kann auch für Verfahren vor Gerichten im EU-Ausland
gewährt werden. Durch Gesetz ist eine EG-Richtlinie in nationales Recht
umgesetzt worden. Einem Antragsteller im Inland (Deuschland) ist es dadurch
möglich, in einem anderen EU-Staat einen Rechtstreit mit PKH zu führen
(ausgehende Ersuchen). Ebenso kann ein Antragsteller aus dem europäischen
Ausland seinen Rechtstreit in Deutschland führen (eingehende Ersuchen).
Prozesskostenhilfe wird nunmehr auch für Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof gewährt. Nach wie vor sind die subjektiven Voraussetzungen, die
hinreichende Erfolgsaussicht und das Fehlen von Mutwilligkeit zu prüfen.
Problematisch sind allerdings die unterschiedlichen Regelungen zur
Bedürftigkeit in den einzelnen Mitgliedsstaaten !
Prozesskostenhilfe - Unser Service
Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und nicht sicher sind, ob das Gericht Ihnen Prozesskostenhilfe gewähren wird, dann reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns ein. Wir beraten Sie umfasssend und geben Ihnen eine faire Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines PKH-Antrages und den Prozessrisiken.