Beiträge zum Stichwort »Mietrecht«
Weihnachten und Heizungsausfall
Amtsgericht Frankfurt: fällt über die Weihnachtsfeiertage die Heizung aus, berechtigt dies den Mieter mindestens zu einer Mietkürzung von 1/4. Der Heizungsausfall im Winter stelle einen erheblichen Mangel dar. Die Klage der Vermieterin auf Zahlung des vollständigen Mietzinses blieb ohne Erfolg.
Wohnungsverkauf oder Neuvermietung
Landgericht Frankfurt, Az: 2/17 S 194/01: gerade bei einer Neuvermietung müssen Mieter keine Dauerbesichtigungen durch Mietinteressenten dulden. Allerdings muss der Mieter drei bis vier Mal im Monat eine Besichtigung für 30-45 Minuten akzeptieren - Achtung es gibt keine einheitliche Rechtsprechung. Daher im Zweifelsfall von einem Anwalt vor Ort beraten lassen !
Renovierungsklausel und Erstattungsanspruch
Urteil des BGH vom 27.05.09, Az.: VIII ZR 302/07:
Entscheidung zum Thema Mietrecht - Zeitungen
berichten häufig, dass die Amtsgerichte irgendwelche Klauseln von
Mustermietverträgen für ungültig erklärt haben. Was das
jedoch für die einzelnen Mieter bedeutet, bleibt dabei allerdings unklar.
Der BGH hat dazu wie folgt Stellung bezogen: Renoviert ein Mieter aufgrund
einer unwirksamen Endrenovierungsklausel oder Schönheitsreparaturenklausel
bei Auszug die Mietwohnung, so hat er einen Kostenerstattungsanspruch aus
ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem Vermieter - ***
Mietrecht und Abmahnung
Urteil des BGH vom 20.02.2008, Akz: VIII ZR 139/07:
Ein Mieter in Köln erhielt von seinem Vermieter eine Abmahnung (die
Abmahnung ist eine Voraussetzung für die Kündigung wegen
Vertragsverletzung), da sein Fernseher angeblich häufig zu laut sei.
Für den Fall weiterer Beschwerden durch die Nachbarn drohte der Vermieter
die fristlose Kündigung an. Der Mieter setzte sich gegen die - aus seiner
Sicht unberechtigte - Abmahnung durch alle Instanzen zur Wehr. Letztendlich
unterlag er aber vor dem Bundesgerichtshof. Nach Ansicht des Gerichtes werde
der Mieter durch die Abmahnung nicht in seinen Rechten verletzt. Die Abmahnung
führe dem Mieter nur ein beanstandetes Fehlverhalten vor Augen
- ↓↓↓ durch diese Entscheidung werden
Vermieter dazu verleitet, angebliche Pflicht- und Vertragsverletzungen
vorschnell und zu Unrecht abzumahnen. Der Mieter wird dagegen gezwungen, auch
eine unberechtigte Abmahnung hinzunehmen.
Mietmangel und Aufwendungsersatz
Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 16.01.2008, Akz: VIII ZR
222/06:
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (u.a. zuständig für das
Wohnraummietrecht) hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung, der
eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter
mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist oder
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der
Mietsache notwendig ist, keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur
Mangelbeseitigung hat.
Mietkaution und Insolvenz
Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 20.12.2007, Akz: IX ZR 132/06:
Der BGH hatte in diesem Urteil die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter eine
Kaution herausverlangen kann, wenn der Vermieter insolvent ist und die
Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt
hat. § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB schreibt vor, dass der Vermieter eine
Kaution von seinem sonstigen
Vermögen getrennt anzulegen hat. Verstößt der Vermieter gegen
diese Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur
eine einfache Insolvenzforderung. Das Herausgabeverlangen
der Klägerin ist daher gescheitert. Das Amts- und das Landgericht haben
die Klage der Mieterin abgewiesen. Der BGH hat diese Entscheidungen der
Vorinstanzen bestätigt. Allerdings kann der Mieter die Einhaltung dieser
Verpflichtung - die Kaution gesondert anzulegen - durchzusetzen. Er kann vom
Vermieter den Nachweis verlangen, dass die Kaution auf einem Treuhandkonto
angelegt wurde. Wenn der Vermieter diesen Nachweis nicht erbringt und der
gesetzlichen Anlageverpflichtung nicht nachkommt, kann der Mieter die
geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages
zurückhalten - **** Zur gesetzlichen Verpflichtung
des Vermieters gehört auch das Anlegen der Kaution zu einem
üblichen Zinssatz.
Mietrecht und Nebenkosten
Urteil des Bundesgerichtshof vom
14.11.2007, Akz: VIII ZR 19/07:
Die Kosten eines Nutzerwechsels sind nicht Betriebskosten, sondern Kosten der
Verwaltung.
Der Vermieter kann daher von einem Mieter für die Zwischenabrechnung
verbrauchsabhängiger Betriebskosten bei Auszug vor Ablauf des
Abrechnungszeitraumes keine Nutzerwechselgebühr verlangen.
Räumungsklage und Mietforderungen
Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes vom 14.12.2005,
Akz:1 BvR
2874/04
Weitere Entscheidung zum Thema Mietrecht - Leitsatz: Der
Anspruch auf Mietzinszahlungen ist nicht verwirkt, wenn der Vermieter die
rückständigen Mietforderungen nicht zusammen mit einer
Räumungsklage geltend macht. Der Mieter kann nicht darauf
vertrauen, dass der Vermieter keine weiteren Ansprüche aus dem
Mietverhältnis mehr geltend machen wird. Im Fall war ein Amtsgericht der
Meinung, dass die eigenständig geltend gemachten Mietforderungen durch die
Räumungsklage verwirkt seien.
Mietrecht und Privatinsolvenz
Beschluss des LG Bonn vom 16.11.2005, Akz: 6 S 226/05
Leitsatz: Ist über das Vermögen eines
Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er verpflichtet,
vor Abschluss eines Mietvertrages den potentiellen
Vermieter ungefragt darüber aufzuklären.
Außerdem muss er den zukünftigen Vermieter dahingehend
informieren, dass das Vormietverhältnis wegen Nichtzahlung des
Mietzinses gekündigt und er deshalb zur Räumung verurteilt
ist.
Mietrecht und Eigenbedarf
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9.11.2005, Akz: VIII ZR
339/04
Hat ein Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum
wegen Eigenbedarfs gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund
nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der
Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist. Der Vermieter ist
dann zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 18.4.2006, Akz: 1 BvR 31/06 im Anschluß zu dem BGH-Urteil: Es begegnet im Ergebnis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof den nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfs nicht zugunsten der Beschwerdeführerin berücksichtigt hat, weil der Wegfall erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten ist. Eine grundsätzliche Verkennung von Bedeutung und Reichweite der auch das Besitzrecht des Mieters schützenden Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann darin nicht gesehen werden. Auch der mit dieser eng verzahnte Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes wird durch die angegriffene Entscheidung nicht verletzt.