Beiträge zum Stichwort »Sonstiges«
GEZ und Anwalt
Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 15.7.2008, 1 K 496/08.KO:
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit
Internetanschluss keine Rundfunkgebühren tragen. Nach Ansicht des
Gerichtes ist der Anwalt kein Rundfunkteilnehmer. Er könne mit seinem PC
zwar über seinen Browser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender
empfangen, dies rechtfertige aber nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren.
Ein PC in Geschäftsräumen oder Kanzleiräumen werde
typischerweise nicht als Empfangsgerät verwendet - **** Urteil aktuell noch nicht rechtskräftig; Urteil dürfte auch für alle anderen Freiberufler und auch
sonstige Gewerbetreibende gelten.
Handyverbot am Steuer eines Pkw
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.04.2008:
Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen das Handyverbot wurde
vom Bundesverfassunggericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kollegin
wurde zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit telefonierend am Steuer ihres Pkw
erwischt. Wegen der Hartnäckigkeit mit der die Anwältin das Verbot
ignorierte, verhängte das Oberlandesgericht ein Bußgeld von 240,-
Euro. Die Jurist sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre allgemeine
Handlungsfreiheit verletzt.
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe
Immer wieder von entsprechenden Auskunftsstellen zu hören: Prozesskostenhilfe kann nur für
Verfahren vor deutschen Gerichten gewährt werden !!
- Stimmt so nicht: Durch Gesetz ist eine EG-Richtlinie in nationales Recht
umgesetzt worden. Einem Antragsteller im Inland (Deuschland) ist es dadurch
möglich, in einem anderen EU-Staat einen Rechtstreit mit PKH zu
führen (ausgehende Ersuchen). Ebenso kann ein Antragsteller aus dem
europäischen Ausland seinen Rechtstreit in Deutschland führen
(eingehende Ersuchen). Nach wie vor sind die subjektiven Voraussetzungen, die
hinreichende Erfolgsaussicht und das Fehlen von Mutwilligkeit zu prüfen.
- *** Problematisch sind allerdings die unterschiedlichen
Regelungen zur Bedürftigkeit in den einzelnen Mitgliegsstaaten !
Prozesskostenhilfe wird nunmehr auch für Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof gewährt.
Einparkhilfe und Straßenverkehrsrecht
Urteil des Amtsgerichtes München vom 19.07.2007, Akz: 275 C 16658/07: Autofahrer dürfen sich nicht blind auf die elektronische Einparkhilfe verlassen, da sie ansonsten grob fahrlässig handeln. Der Einparkende muss sich durch eigene Beobachtungen versichern, dass das Einparken möglich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Einparkhilfe versagt, da in der Wand in Höhe der Stoßstange ein Hohlraum war.
ALG II und Einbürgerung
Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 10.09.2007, Akz.: 11 K
2187/06:
Der unverschuldete Bezug von Arbeitslosengeld II oder von Sozialhilfe steht der
Einbürgerung nicht entgegen. Sachverhalt: Der 43 Jahre alte Kläger
reiste im Dezember 1992 aus Angola in das Bundesgebiet ein. Er betreut drei
minderjährige Kinder, darunter die ebenfalls klagenden sieben- bzw.
achtjährigen nicht ehelichen Söhne (seine Lebensgefährtin war im
Jahre 2006 verstorben). Die Kinder sind derzeit im Besitz von
Aufenthaltserlaubnissen und der Vater hat eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis. Seit 2005 bezieht der Vater Arbeitslosengeld II.
Nachdem der Antrag im Jahr 2003 auf Einbürgerung vom Landratsamt nicht
entschieden wurde, erhoben die Kläger im Juni 2006 Klage zum
Verwaltungsgericht. Das VG Stuttgart hat nun rechtskräftig entschieden.
Das beklagte Land Baden-Württemberg wurde verpflichtet, die Kläger in
den deutschen Staatsverband einzubürgern.
Kürzung der Pendlerpauschale
Beschluss des Bundesfinanzhofes 10.01.2008, Akz: VI R 17/07:
Der BFH ist der Meinung, dass die Versagung des Werbungskostenabzugs von
Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
verfassungswidrig ist. Leitsatz: "Es wird eine Entscheidung
des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des
StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des
Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger
Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren
einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot
betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage
mindern."
Ehrenmord und Sorgerecht
Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2007, Akz: 1 BvR 2697/07:
Verweigerung des Sorgerechtes nach Ermordung der Kindesmutter und deren
Lebensgefährten; Mit – nicht angegriffenem – Beschluss vom
23. März 2007 stellte das Familiengericht fest, dass die elterliche
Sorge nicht auf den Vater zu übertragen sei. Der Vater komme weiterhin als
Mörder der Mutter in Betracht. Zwar sei er nicht angeklagt worden und die
Anklage seines Bruders habe mit einem Freispruch geendet. Nach den
Feststellungen in den Urteilsgründen bestehe aber kein Zweifel, dass es
sich bei der Tötung der Mutter um einen so genannten Ehrenmord handele,
der entweder vom Vater oder einem seiner beiden Brüder begangen worden
sei. Es entspreche daher nicht dem Kindeswohl, dem Vater, der sich zur Tat
nicht geäußert und von dieser auch nicht distanziert habe, die
elterliche Sorge zu übertragen.
Nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter sei in verfassungskonformer
Auslegung des § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB die elterliche Sorge
grundsätzlich dem Vater zu übertragen, weil dies
regelmäßig dem Kindeswohl diene. Eine Übertragung habe jedoch
zu unterbleiben, wenn – wie hier – konkret feststellbare
Kindesinteressen der Übertragung widersprächen. Dem
Beschwerdeführer fehle jegliches Gespür und Verständnis für
die Traumatisierung des Kindes.
Gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater spreche
weiterhin, dass er nicht über die erforderliche Bindungstoleranz
verfüge. Er lehne Kontakte des Sohnes zu den Großeltern
mütterlicherseits ab und würde sie zur Schwester nur begleitet
zulassen. Letztlich bestehe derzeit keine emotional tragfähige Bindung
zwischen Sohn und Vater. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den
Beschwerdeführer nicht in seinem Elternrecht und ist daher nicht zu
beanstanden.
Ein gutes neues Jahr 2008
Wir wünschen allen Besuchern unserer Webseite einen guten Start in das Jahr 2008. Auch im kommenden Jahr werden wir wieder regelmäßig wichtige Urteile aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Verkehrs(unfall)recht vorstellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
Führerscheintourismus
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin vom
12.11.2007, Aktenzeichen: VG 11 A
707.07:
Die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis berechtigt den Inhaber nicht immer,
hiervon in Deutschland Gebrauch zu machen. Die Antragstellerin hatte im
Ausland eine Fahrerlaubnis der Klasse B erworben. Wegen alkoholbedingter
Straftaten im Straßenverkehr war ihr vom Gericht zuvor die
Fahrerlaubnis entzogen worden. Trotz der tschechischen Fahrerlaubnis habe die
Behörde den Eignungsnachweis verlangen dürfen, weil diese
missbräuchlich erlangt worden sei. Die Gesamtumstände des Falles
lassen den Schluss zu, dass die Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben worden
ist, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung zu umgehen.
Social Bookmarks
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