Beiträge zum Stichwort »Arbeitsrecht«

Freitag, 05. Oktober 2007

Kündigung und SMS

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.08.2007, Akz: 10 Sa 512/07
Arbeitsverträge sind vom Arbeitgeber schriftlich zu kündigen. Die Schriftform aber erfordert die eigenhändige Unterschrift. Eine Kündigung ohne Unterschrift - z.B. per SMS - ist ungültig. Das Gleiche gilt für mündliche Kündigungen.

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Mittwoch, 26. September 2007

Urlaub und eigenmächtige Verlängerung

Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 27.08.2007, Akz: 6 Sa 751/07
Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaub durch einen Arbeitnehmer, kann grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Leistungsverweigerung des Mitarbeiters gerechtfertigt ist. Eine Rechtfertigung ist z.B. dann gegeben, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung ihm nicht zugemutet werden kann. Eine familiäre Notsituation, die die Betreuung der Kinder erfordert, kann eine Leistungsverweigerung rechtfertigen. In dieser Situation ist der Verweis des Arbeitgebers auf eine Fremdbetreuung der Kinder durch dritte Personen unzulässig.

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Mittwoch, 19. September 2007

Betriebsrat und Wahl

Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hannover vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06:
Die Beobachtung der Betriebsratswahl durch Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers ist keine Behinderung der Betriebsratswahl, sofern diese sich lediglich auf Anweisung des Arbeitgebers vor dem Wahllokal postieren. Die Anweisung der Firmenleitung verstößt nicht gegen § 20 BetrVG [Wahlschutz und Wahlkosten].

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Donnerstag, 13. September 2007

Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6.9.2007, Akz:2 AZR 722/06
In diesem Fall hatte eine Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung - in einem ihr vom Arbeitgeber vorgelegten Formular - auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet, ohne dafür vom Arbeitgeber eine Gegenleistung zu erhalten. Die Arbeitnehmerin unterzeichnete folgende Erklärung: „Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“ Durch einen solchen Klageverzicht wird nach Ansicht des BAG von der gesetzlichen Regelung des § 4 KSchG abgewichen. Ein solcher formularmäßiger Verzicht ohne Gegenleistung benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen. Der Klageverzicht war nach § 307 BGB unwirksam und die Kündigung damit vom Tisch - **** leider häufig anzutreffende Praxis bei Firmen im Einzelhandel.

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Samstag, 08. September 2007

Betriebsratstätigkeit und PC

Beschluss des BAG vom 16.05.2007, Akz: 7 ABR 45/07:
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Überlassung eines PC´s nebst weiterem Zubehör und erfoderlicher Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf. Für die Erforderlichkeit reicht es aber nicht aus, dass der BR seine Aufgaben mit Hilfe des Computers effektiver erledigen kann als z.B. mit einer elektrischen Schreibmaschine. Nach Ansicht des BAG darf der BR die Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Hilfsmittel seine Aufgaben vernachlässigen müsste - ↓↓↓ für eine effektive Arbeit des BR im Betrieb ist ein PC unersetzlich; die Entscheidung ist falsch - Nach dieser Ansicht könnte man dem BR nahezu jedes technische Hilfsmittel verweigern.

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Dienstag, 04. September 2007

Entlassung wegen Großzügigkeit

Urteil des Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30.08.2007, Az. 1/12 Sa 389/07
Die fristlose Entlassung eines Personalchef wegen Großzügigkeit ist unzulässig. Im vorliegenden Fall war ein Personalchef gekündigt worden, da er mit dem Personalrat weit über dem Tarifvertrag liegende Gehälter für die Mitarbeiter vereinbart hatte und damit zum wirtschaftlichen Ruin der Krankenkasse beigetragen hat. Der Unternehmensvorstand hatte dieser Vereinbarung aber vorher zugestimmt. Und genau diese Zustimmung brachte die Kündigung letztendlich zu Fall, denn der Personalleiter war damit aus der Verantwortung. Obwohl die Klage erfolgreich war, löste das Gericht das Arbeitsverhältnis - auf Antrag des Klägers - gegen eine Abfindung auf.

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Montag, 27. August 2007

Kündigung ohne Abmahnung

Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hessen, Akz: 16 Sa 1865/06:
Benutzt der Arbeitnehmer für seine private Post die Frankiermaschine seines Arbeitgebers, so riskiert er wegen einer Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflichten die außerordentliche, fristlose Kündigung. Auch wenn es sich dabei nur um geringe Portobeträge handelt - die Höhe des Schadens ist also irrelevant.

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Montag, 27. August 2007

Kündigung und Beleidigungen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil 28.2.2007, Akz: 9 Sa 908/06:
Die verbale Beleidigung eines Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt nicht ohne weiteres die fristlose Kündigung. Zum Sachverhalt: Der Kläger ist als Maschinenführer bei einem Bauunternehmen tätig. In einer verbalen Auseinandersetzung beleidigte er seinen Kollegen und den abwesenden Geschäftsführer mit sexuell anzüglichen Bemerkungen. Daraufhin erging die fristlose Kündigung. Nach Ansicht des Gerichtes war die verbale Entgleisung des Arbeitnehmers aber auf das gleichfalls aggressive Verhalten des Kollegen zurückzuführen. Außerdem sei der Kläger in einem Bereich tätig, in dem eine "derbe" Ausdrucksweise häufiger anzutreffen sei. Grenzüberschreitungen seien nicht unüblich. Eine fristlose Kündigung sei unverhältnismäßig.

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Montag, 20. August 2007

Arbeitsrecht und Befristung

Urteil LAG Rheinland-Pfalz, 26.04. 2007, Akz:2 Sa 793/06:
Eine weitere Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht. Ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag, der den sachlichen Grund für die Befristung nicht erkennen lässt oder eine falsche Ursache nennt, ist rechtswidrig. Bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages muss die tatsächliche Ursache für Befristung angegeben werden. Eine nachträglicher Austausch der Gründe für die Befristung durch den Arbeitgeber ist unzulässig, da dies zu einer Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes führen könnte. Die Befristung war somit ungültig und die betroffene Arbeitnehmerin konnte sich über ein unbefristeten Arbeitsverhältnis freuen.

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Mittwoch, 08. August 2007

Unfallversicherung und Arbeitgeberpflichten

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.07.2007, Akz: 8 AZR 707/06
Weitere Entscheidung aus dem Bereich des Arbeitsrechtes: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über das Bestehen einer Unfallversicherung informieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und versäumt der Arbeitnehmer dadurch die  Anspruchsfristen gegen die Unfallversicherung, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

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