Beiträge zum Stichwort »Arbeitsrecht«
Kündigung und SMS
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.08.2007, Akz: 10 Sa 512/07
Arbeitsverträge sind vom Arbeitgeber
schriftlich zu kündigen. Die Schriftform aber erfordert die
eigenhändige Unterschrift. Eine Kündigung ohne Unterschrift - z.B.
per SMS - ist ungültig. Das Gleiche gilt für mündliche
Kündigungen.
Urlaub und eigenmächtige Verlängerung
Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 27.08.2007, Akz: 6 Sa 751/07
Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaub durch einen Arbeitnehmer,
kann grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Das
Kündigungsrecht des Arbeitgebers ist jedoch ausgeschlossen, wenn die
Leistungsverweigerung des Mitarbeiters gerechtfertigt ist. Eine Rechtfertigung
ist z.B. dann gegeben, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung ihm nicht
zugemutet werden kann. Eine familiäre Notsituation, die die Betreuung der
Kinder erfordert, kann eine Leistungsverweigerung rechtfertigen. In dieser
Situation ist der Verweis des Arbeitgebers auf eine Fremdbetreuung der Kinder
durch dritte Personen unzulässig.
Betriebsrat und Wahl
Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hannover vom 07.05.2007 - 9 TaBV
80/06:
Die Beobachtung der Betriebsratswahl durch Mitarbeiter der Personalabteilung
des Arbeitgebers ist keine Behinderung der Betriebsratswahl, sofern diese sich
lediglich auf Anweisung des Arbeitgebers vor dem Wahllokal postieren. Die
Anweisung der Firmenleitung verstößt nicht gegen § 20 BetrVG
[Wahlschutz und Wahlkosten].
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6.9.2007, Akz:2 AZR 722/06
In diesem Fall hatte eine Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an eine
Arbeitgeberkündigung - in einem ihr vom Arbeitgeber vorgelegten Formular
- auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
verzichtet, ohne dafür vom Arbeitgeber eine Gegenleistung zu erhalten.
Die Arbeitnehmerin unterzeichnete folgende Erklärung:
„Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf
Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“ Durch einen
solchen Klageverzicht wird nach Ansicht des BAG von der gesetzlichen Regelung
des § 4 KSchG abgewichen. Ein solcher formularmäßiger
Verzicht ohne Gegenleistung benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen Treu und
Glauben unangemessen. Der Klageverzicht war nach § 307 BGB
unwirksam und die Kündigung damit vom Tisch - ****
leider häufig anzutreffende Praxis bei Firmen im
Einzelhandel.
Betriebsratstätigkeit und PC
Beschluss des BAG vom 16.05.2007, Akz: 7 ABR 45/07:
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die
Überlassung eines PC´s nebst weiterem Zubehör und
erfoderlicher Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem
Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden
betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf.
Für die Erforderlichkeit reicht es aber nicht aus, dass der BR seine
Aufgaben mit Hilfe des Computers effektiver erledigen kann als z.B. mit einer
elektrischen Schreibmaschine. Nach Ansicht des BAG darf der BR die
Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne
diese technische Hilfsmittel seine Aufgaben vernachlässigen müsste
- ↓↓↓ für eine effektive Arbeit des
BR im Betrieb ist ein PC unersetzlich; die Entscheidung ist falsch - Nach
dieser Ansicht könnte man dem BR nahezu jedes technische Hilfsmittel
verweigern.
Entlassung wegen Großzügigkeit
Urteil des Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30.08.2007, Az. 1/12 Sa
389/07
Die fristlose Entlassung eines Personalchef wegen Großzügigkeit ist
unzulässig. Im vorliegenden Fall war ein Personalchef gekündigt
worden, da er mit dem Personalrat weit über dem Tarifvertrag liegende
Gehälter für die Mitarbeiter vereinbart hatte und damit zum
wirtschaftlichen Ruin der Krankenkasse beigetragen hat. Der
Unternehmensvorstand hatte dieser Vereinbarung aber vorher zugestimmt. Und
genau diese Zustimmung brachte die Kündigung letztendlich zu Fall, denn
der Personalleiter war damit aus der Verantwortung. Obwohl die Klage
erfolgreich war, löste das Gericht das Arbeitsverhältnis - auf Antrag
des Klägers - gegen eine Abfindung auf.
Kündigung ohne Abmahnung
Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hessen, Akz: 16 Sa 1865/06:
Benutzt der Arbeitnehmer für seine private Post die Frankiermaschine
seines Arbeitgebers, so riskiert er wegen einer Verletzung seiner
arbeitsvertraglichen Nebenpflichten die außerordentliche, fristlose
Kündigung. Auch wenn es sich dabei nur um geringe Portobeträge
handelt - die Höhe des Schadens ist also irrelevant.
Kündigung und Beleidigungen
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil 28.2.2007, Akz: 9 Sa 908/06:
Die verbale Beleidigung eines Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt nicht ohne
weiteres die fristlose Kündigung. Zum Sachverhalt: Der
Kläger ist als Maschinenführer bei einem Bauunternehmen tätig.
In einer verbalen Auseinandersetzung beleidigte er seinen Kollegen und den
abwesenden Geschäftsführer mit sexuell anzüglichen Bemerkungen.
Daraufhin erging die fristlose Kündigung. Nach Ansicht des Gerichtes
war die verbale Entgleisung des Arbeitnehmers aber auf das gleichfalls
aggressive Verhalten des Kollegen zurückzuführen. Außerdem sei
der Kläger in einem Bereich tätig, in dem eine "derbe" Ausdrucksweise
häufiger anzutreffen sei. Grenzüberschreitungen seien nicht
unüblich. Eine fristlose Kündigung sei
unverhältnismäßig.
Arbeitsrecht und Befristung
Urteil LAG Rheinland-Pfalz, 26.04. 2007, Akz:2 Sa 793/06:
Eine weitere Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht. Ein zeitlich begrenzter
Arbeitsvertrag, der den sachlichen Grund für die
Befristung nicht erkennen lässt oder eine falsche Ursache nennt, ist
rechtswidrig. Bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages muss die
tatsächliche Ursache für Befristung angegeben werden. Eine
nachträglicher Austausch der Gründe für die Befristung durch den
Arbeitgeber ist unzulässig, da dies zu einer Umgehung des
Kündigungsschutzgesetzes führen könnte. Die
Befristung war somit ungültig und die betroffene Arbeitnehmerin konnte
sich über ein unbefristeten Arbeitsverhältnis freuen.
Unfallversicherung und Arbeitgeberpflichten
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.07.2007, Akz: 8 AZR 707/06
Weitere Entscheidung aus dem Bereich des Arbeitsrechtes: Der
Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über das Bestehen einer
Unfallversicherung informieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und
versäumt der Arbeitnehmer dadurch die Anspruchsfristen gegen die
Unfallversicherung, kann er sich schadensersatzpflichtig
machen.