Beiträge zum Stichwort »Arbeitsrecht«

Dienstag, 07. August 2007

Arbeitsrecht und Verdachtskündigung

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.02.2007, Akz: 8 Sa 724/06
Der Arbeitnehmer (=Kläger) war seit 1977 in einer Auto-Waschanlage beschäftigt. Nachdem eine Differenz zwischen der Zahl der ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt wurde, kam der Arbeitnehmer unter Verdacht. Die Arbeitgeberin kündigte dem Kläger daraufhin wegen Verdachtes der Unterschlagung fristlos -  hilfsweise wurde eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Vor Gericht hielt der Arbeitnehmer dagegen, dass auch andere Personen Zugang zu den Waschmünzen hatten. Diese hätten die Münzen ebenfalls an sich nehmen können - Dem LAG fehlten ebenfalls eindeutige Indizien für die Straftat und die Kündigungen wurden einkassiert.

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Samstag, 28. Juli 2007

Vergleich und Kündigung

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 29.08.2006, Akz: 6 Sa 72/06: Wer in einem Gespräch mit seinem Arbeitgeber oder einem sonstigen Vorgesetzten die Verhältnisse im Betrieb mit einem Konzentrationslager vergleicht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das Gericht jedenfalls hat die - gegen die nachfolgende Kündigung gerichtete - Kündigungsschutzklage abgewiesen.

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Montag, 16. Juli 2007

Arbeitsrecht und Befristung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 11.07.2007 (7 AZR 501/06): Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) auf unbestimmte Zeit verlängern, wenn
1. der Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeit mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitet und
2. der Arbeitgeber der Weiterarbeit nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Der Widerspruch kann auch vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages bei Verhandlungen über eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden. In diesem Zusammenhang stellt die Ablehnung einer Bitte des Arbeitnehmers auf einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einen Widerspruch gem. § 15 Abs. 5 TzBfG dar.

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Donnerstag, 05. Juli 2007

Betriebsverfassungsrecht

Beschluss des LAG Düsseldorf vom 26.01.2007, Akz: 17 TaBV 109/06
Der Betriebsrat des entleihenden Unternehmens hat kein Mitbestimmungsrecht aus § 99 BetrVG bei der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern. Zum Beschluss

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Mittwoch, 27. Juni 2007

Streik und Tarifvertrag

Urteil des BAG vom 19. Juni 2007, Akz: 1 AZR 396/06
Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage eines Druckereiunternehmens abgewiesen. Dieses hatte von der Gewerkschaft "ver.di" Schadensersatz wegen eines Unterstützungsstreiks verlangt. Das BAG war der Ansicht, dass gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfes dienen, der durch Art. 9 Abs. 3 GG (=Grundgesetz) gewährleisteten Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften unterfallen. Den Koalitionen bleibt die Wahl der Mittel überlassen, mit denen sie die Regelung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge erreichen wollen. Wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen gilt aber auch beim Unterstützungsstreik der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er muss zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfs geeignet, erforderlich und angemessen sein.

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Mittwoch, 27. Juni 2007

Zustimmung des Integrationsamtes

Urteil des BAG vom 19. Juni 2007, Akz: 2 AZR 94/06
Schwerbehinderte Menschen können auch ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, z.B. wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung noch keine sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Etwas anderes gilt aber, wenn der Arbeitgeber die Unterbrechung selbst herbeigeführt hat. So sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit dem gleichen Arbeitgeber anzurechnen, wenn das weitere Beschäftigungsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem ersten Arbeitsverhältnis steht. Dies beurteilt sich u.a. nach Anlass und Dauer der Unterbrechung. Ferner von Bedeutung ist die Art der Weiterbeschäftigung.

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Mittwoch, 27. Juni 2007

Direktionsrecht und Filmrolle

Urteil des BAG vom 13. Juni 2007, Akz: 5 AZR 564/06
Sachverhalt: die Klägerin hatte vertraglich eine Filmrolle in einem Film übernommen. Nach dem zweiten Drehtag wurde das Drehbuch geändert. Die Klägerin sollte nicht mehr die Schwägerin und Freundin der Hauptdarstellerin, sondern deren alte Mutter spielen. Sie dagegen wollte die Rolle jedoch nur in der vorherigen Fassung des Drehbuches wahrnehmen. Resultat: Die Rolle wurde anderweitig besetzt. Die Klägerin klagte auf Fortzahlung der Vergütung für weitere 13 Drehtage. Das BAG aber war anderer Ansicht - der 5. Senat des BAG war der Meinung, dass die neue Drehbuchfassung den vertraglich fixierten Kern der Filmrolle nicht geändert habe. Welche Arbeit der Arbeitnehmer zu erbringen hat, bestimmt der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann darin Inhalt und Umfang der Arbeitsverpflichtung kraft seines Weisungsrechts (= Direktionsrecht) festlegen. Daraus ergibt sich dann, ob ein Schauspieler Änderungen an seiner im Arbeitsvertrag vorgesehenen Filmrolle hinnehmen muss.

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Montag, 04. Juni 2007

Betriebsrente und Auskunftsanspruch

Urteil des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZR 357/06:
Arbeitnehmer haben nach einem Betriebsübergang nur gegen den Betriebserwerber Auskunftsansprüche wegen ihrer Betriebsrente, nicht aber gegen den Veräußerer. Ansprüche auf Auskunft gegenüber dem Veräußerer des Betriebes können sich jedoch aus "Treu und Glauben" gem. § 242 BGB ergeben. Voraussetzung dafür ist:
1. es ist nicht oder nicht ohne besondere Erschwernisse möglich, beim Erwerber eine zuverlässige Auskunft zu erhalten und
2. der Veräußerer kann diese Auskunft ohne größeren Aufwand erteilen und
3. der Arbeitnehmer hat ein berechtigtes Interesse an der Auskunft (z.B. um Ansprüche gegen den Erwerber durchzusetzen).

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Montag, 04. Juni 2007

Abfindung und Vererblichkeit

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06:
Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und ist deshalb vorher nicht vererblich. Zum Sachverhalt: Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers betriebsbedingt zum 30.04.2005. Gleichzeitig bot man dem Kläger eine Abfindung nach § 1a KSchG in Höhe von 30.000 € an. Im Hinblick auf die erteilte Abfindungszusage reichte der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist verstarb der Kläger jedoch. Seine Eltern verlangten vom Arbeitgeber die versprochene Abfindung. Das BAG wies die Klage ab - Begründung: Bei Eintritt des Erbfalles war der Abfindungsanspruch noch gar nicht entstanden und konnte deshalb auch nicht auf die Eltern übergehen.

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Dienstag, 29. Mai 2007

Teilzeitbeschäftigung

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 08.05.2007 - Akz: 9 AZR 874/06
hat ein tarifgebundener, teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer den Wunsch nach einer Arbeitszeitverlängerung im Betrieb angezeigt, so ist er bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes - wenn er die gleiche Qualifikation besitzt - bevorzugt vor externen Bewerbern zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsstelle "tariffrei" vergeben will.

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