Beiträge zum Stichwort »Zivilrecht«
Verkehrsunfall und Haushaltsführungsschaden
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollte ein Regulierungsvorschlag der gegnerischen Versicherung ohne anwaltliche Beteiligung nicht akzeptiert werden. Zunächst sollte berücksichtigt werden, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch die eigenen Anwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Ferner ist z.B. die Berechnung des Haushaltsführungsschadens extrem kompliziert. Nicht selten wird diese Schadensersatzposition von der Versicherung gänzlich außer Acht gelassen.
Abknickende Vorfahrtsstraße und Blinken
Beschluss des OLG Rostock vom 01.03.2010, Az: 5 U 223/09: Die Verpflichtung, die Richtungsänderung - trotz der Vorfahrt - anzuzeigen wird im Straßenverkehr regelmäßig mißachtet. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger, der ohne zu blinken der Vorfahrtsstraße gefolgt war, eine hohe Haftungsquote von 70 % (!!) zugewiesen - zum Nachlesen die Fundstelle NJW-RR 2011, 31. Eine Haftungsverteilung in dieser Höhe trotz der Vorfahrtsberechtingung erscheint uns nicht angemessen.
Kfz-Schein im Handschuhfach
Urteil des OLG Oldenburg vom 23.06.2010, Az: 5 U 153/09:
Die dauernde Aufbewahrung des Kraftfahrzeug-Scheins im Handschuhfach eines
Fahrzeuges stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar, welche die
Versicherung von der Leistungsverpflichtung freistellen könnte. Es handelt
sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die
Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherugsfalls nur unwesentlich
gesteigert hat - bei diesem Urteil ist Vorsicht geboten !
Das Urteil ist unseres Wissens noch nicht rechtskräftig. Das OLG Celle
bejaht erhebliche Gefahrerhöhung.
Verkehrswidriges Parken
Urteil Amtsgericht München vom 30.07.2009, Az: 331 C 5627/09:
Verursacht ein 7-jähriges Kind beim Radfahren einen Schaden an einem
ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeug (Bürgersteig
wurde durch das parkende Auto auf ca. 1 m verengt), so haftet weder das Kind
(das Kind genießt das Haftungsprivileg des § 828 Abs.2 BGB ) noch
die Eltern (aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht) für den
Schaden. Die Eltern sind nach Auffassung des Gerichtes nicht verpflichtet, das
Kind vor dem Passieren der Gefahrenstelle zum Absteigen vom Rad aufzufordern.
Feuerwerksrakete und Schäden
Urteil des BGH vom 19.09.2009, Az: V ZR 75/08:
Der Beklagte zündete am Neujahrstag 2006 auf seinem Grundstück eine
Leuchtrakete. Diese stieg zunächst gerade nach oben, schwenkte dann zur
Seite und drang durch eine Spalte zwischen Außenwand und Dach einer
entfernten Scheune ein. Die Rakete setzte den gesamten Gebäudekomplex in
Brand. Nach Ansicht des BGH kann ein Grundstückseigentümer von seinem
Nachbarn nicht verlangen, das Abschießen von Feuerwerksraketen zu
unterlassen, da das Abschießen einer Feuerwerksrakete auch noch am Abend
des Neujahrstages der Befolgung eines gesellschaftlichen Brauches dient, bei
dem die Wahl der Abschussstelle mehr oder weniger einer weit verbreiteten
Übung entsprechend erfolgt, ohne dass ein darüber hinausgehender
sachlicher Bezug zu der Wohnnutzung erkennbar ist. Ein Anspruch des
Geschädigten aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wurde daher verneint.
Allerdings: eventuell greift noch ein
verschuldensabhängiger deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch. Der
Bundesgerichtshof hat die Sache daher an das Berufungsgericht
zurückverwiesen. Dort wird dann erörtert, ob der Beklagte unter dem
Gesichtspunkt des fahrlässigen Handelns für den entstandenen Schaden
haftet - Grundsätzlich ist am Silvester- und
Neujahrstag von einem herabgesetzten Sorgfaltsmaßstab für das
Abrennen von Feuerwerkskörpern auszugehen, weil sich der Verkehr durch
Vorsorgemaßnahmen wie etwa das Schließen von Fenstern und
Türen auf die durch fehlgehende Rakteten drohenden Gefahren einstellen
kann (s. auch BGH NJW 1986,52).
Abschleppen vom Kundenparklatz
Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az: V ZR 144/08:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein unbefugt auf dem
Kundenparkplatz eines Geschäftes geparktes Auto jederzeit abgeschleppt
werden kann. Unbeachtlich ist nach Auffassung des Gerichtes, ob auf dem
Gelände noch andere Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind
- interessant könnte allerdings die Frage werden, ab
welchem Zeitpunkt das Fahrzeug tatsächlich unbefugt geparkt wurde. Reicht
ein Minimaleinkauf (im Gegenwert von wenigen Euro), um auf dem Gelände
über einen längeren Zeitraum berechtigt zu parken ?
Krankentagegeld
OLG Koblenz, Urteil vom 24.10.2008, Az: 16 U 349/05:
Die Klägerin hat bei einem privaten Versicherungsunternehmen eine private
Krankentagegeldversicherung für sich abgeschlossen. Aufgrund einer
Erkrankung erhielt sie zunächst Leistung aus dieser Versicherung. Nach
wenigen Monaten fand auf Veranlassung des Versicherungsunternehmens eine
Nachuntersuchung mit dem Ergebnis statt, dass die Klägerin
eingeschränkt arbeiten kann. Die Versicherung hat daraufhin die Zahlungen
mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen eingestellt. Die Versicherungsnehmerin
hat dagegen geklagt. Nach Ansicht des Gerichtes benachteilgen die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen die Klägerin nicht unangemessen. Es gehört
zur Vertragsfreiheit, wenn eine Krankentagegeldversicherung ihre Leistung auf
Fälle hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit beschränkt. Ein
Vergleich zu den gesetzlich normierten Regelungen der Erwerbsunfähigkeit
in anderen Rechtsgebieten (SGB VI) kann nicht gezogen werden.
Verkehrsunfall, Restwert und Abwrackprämie
Wir erlauben uns folgenden Hinweis im Hinblick auf die derzeitige Regulierungspraxis der Kfz-Haftpflichtversicherungen: Die Abwrackprämie oder Umweltprämie darf nach unserer Auffassung nicht von der gegnerischen Versicherung als Restwert angerechnet werden. Es verbleibt - bei der Unfallregulierung auf Gutachtenbasis - bei dem vom Sachverständigen ausgewiesenen Restwert.
Abschleppkosten
Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az: V ZR 144/08:
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes u.a. zur Frage, unter welchen
Voraussetzungen der Betreiber eines Einkaufzentrums ein unberechtigt parkendes
Fahrzeug abschleppen darf. Sachverhalt: Dem Beklagten
gehört ein Grundstück, welches als Parkplatz für mehrere
Einkaufsmärkte genutzt wird. Auf aufgestellten Schildern wird darauf
hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig
abgeschleppt werden. Am 20. April 2007 stellte der Kläger trotzdem seinen
PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Das Fahrzeug wurde daraufhin von einem
Unternehmer abgeschleppt, der beauftragt war, die Nutzung des Parkplatzes zu
kontrollieren. Der Kläger löste das Fahrzeug gegen Bezahlung der
Abschleppkosten in Höhe von 150,00 € und der 15 €- Inkassokosten
aus. Er forderte vom Einkaufszentrum die Erstattung dieser Kosten. Die
Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat das
unbefugte Abstellen des Fahrzeugs als Beeinträchtigung des unmittelbaren
Besitzes des Beklagten an der Parkplatzfläche und verbotene Eigenmacht
angesehen. Zur Beseitigung der Beeinträchtigung habe der Beklagte sein
Selbsthilferecht ausüben dürfen. Auch wenn auf dem Gelände noch
viele Parkplätze frei gewesen seien, ändere das nichts an der
Befugnis des Beklagten zum Abschleppen des Fahrzeuges -
der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Inkassokosten war jedoch
begründet. Der Kläger war unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zur
Zahlung dieser Kosten verpflichtet.
Versicherungsrecht und Tarifbedingungen
Beschluss des BGH vom 11.02.2009, Akz: IV ZR 28/08:
Weitere Entscheidung des BGH zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der
privaten Krankenversicherung - eine Klausel in den Tarifbedingungen eines
privaten Krankenversicherers, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf die
Psychotherapie (durchgeführt durch Ärzte oder Diplompsychologen) und
die logopädische Behandlung (durchgeführt durch Ärzte oder
Logopäden) erstreckt kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der
zugesagte Versicherungsschutz auch die therapeutische Behandlung einer
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) durch Pädagogen umfasst.