Beiträge zum Stichwort »Zivilrecht«

Sonntag, 05. Juni 2011

Verkehrsunfall und Haushaltsführungsschaden

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollte ein Regulierungsvorschlag der gegnerischen Versicherung ohne anwaltliche Beteiligung nicht akzeptiert werden. Zunächst sollte berücksichtigt werden, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch die eigenen Anwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Ferner ist z.B. die Berechnung des Haushaltsführungsschadens extrem kompliziert. Nicht selten wird diese Schadensersatzposition von der Versicherung gänzlich außer Acht gelassen.

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Sonntag, 05. Juni 2011

Abknickende Vorfahrtsstraße und Blinken

Beschluss des OLG Rostock vom 01.03.2010, Az: 5 U 223/09: Die Verpflichtung, die Richtungsänderung - trotz der Vorfahrt - anzuzeigen wird im Straßenverkehr regelmäßig mißachtet. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger, der ohne zu blinken der Vorfahrtsstraße gefolgt war, eine hohe Haftungsquote von 70 % (!!) zugewiesen - zum Nachlesen die Fundstelle NJW-RR 2011, 31. Eine Haftungsverteilung in dieser Höhe trotz der Vorfahrtsberechtingung erscheint uns nicht angemessen.

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Samstag, 16. Oktober 2010

Kfz-Schein im Handschuhfach

Urteil des OLG Oldenburg vom 23.06.2010, Az: 5 U 153/09:
Die dauernde Aufbewahrung des Kraftfahrzeug-Scheins im Handschuhfach eines Fahrzeuges stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar, welche die Versicherung von der Leistungsverpflichtung freistellen könnte. Es handelt sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherugsfalls nur unwesentlich gesteigert hat - bei diesem Urteil ist Vorsicht geboten ! Das Urteil ist unseres Wissens noch nicht rechtskräftig. Das OLG Celle bejaht erhebliche Gefahrerhöhung.

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Samstag, 09. Januar 2010

Verkehrswidriges Parken

Urteil Amtsgericht München vom 30.07.2009, Az: 331 C 5627/09:
Verursacht ein 7-jähriges Kind beim Radfahren einen Schaden an einem ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeug (Bürgersteig wurde durch das parkende Auto auf ca. 1 m verengt), so haftet weder das Kind (das Kind genießt das Haftungsprivileg des § 828 Abs.2 BGB ) noch die Eltern (aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht) für den Schaden. Die Eltern sind nach Auffassung des Gerichtes nicht verpflichtet, das Kind vor dem Passieren der Gefahrenstelle zum Absteigen vom Rad aufzufordern.

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Donnerstag, 31. Dezember 2009

Feuerwerksrakete und Schäden

Urteil des BGH vom 19.09.2009, Az: V ZR 75/08:
Der Beklagte zündete am Neujahrstag 2006 auf seinem Grundstück eine Leuchtrakete. Diese stieg zunächst gerade nach oben, schwenkte dann zur Seite und drang durch eine Spalte zwischen Außenwand und Dach einer entfernten Scheune ein. Die Rakete setzte den gesamten Gebäudekomplex in Brand. Nach Ansicht des BGH kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn nicht verlangen, das Abschießen von Feuerwerksraketen zu unterlassen, da das Abschießen einer Feuerwerksrakete auch noch am Abend des Neujahrstages der Befolgung eines gesellschaftlichen Brauches dient, bei dem die Wahl der Abschussstelle mehr oder weniger einer weit verbreiteten Übung entsprechend erfolgt, ohne dass ein darüber hinausgehender sachlicher Bezug zu der Wohnnutzung erkennbar ist. Ein Anspruch des Geschädigten aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wurde daher verneint. Allerdings: eventuell greift noch ein verschuldensabhängiger deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch. Der Bundesgerichtshof hat die Sache daher an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dort wird dann erörtert, ob der Beklagte unter dem Gesichtspunkt des fahrlässigen Handelns für den entstandenen Schaden haftet - Grundsätzlich ist am Silvester- und Neujahrstag von einem herabgesetzten Sorgfaltsmaßstab für das Abrennen von Feuerwerkskörpern auszugehen, weil sich der Verkehr durch Vorsorgemaßnahmen wie etwa das Schließen von Fenstern und Türen auf die durch fehlgehende Rakteten drohenden Gefahren einstellen kann (s. auch BGH NJW 1986,52).

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Samstag, 14. November 2009

Abschleppen vom Kundenparklatz

Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az: V ZR 144/08:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein unbefugt auf dem Kundenparkplatz eines Geschäftes geparktes Auto jederzeit abgeschleppt werden kann. Unbeachtlich ist nach Auffassung des Gerichtes, ob auf dem Gelände noch andere Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind - interessant könnte allerdings die Frage werden, ab welchem Zeitpunkt das Fahrzeug tatsächlich unbefugt geparkt wurde. Reicht ein Minimaleinkauf (im Gegenwert von wenigen Euro), um auf dem Gelände über einen längeren Zeitraum berechtigt zu parken ?

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Samstag, 14. November 2009

Krankentagegeld

OLG Koblenz, Urteil vom 24.10.2008, Az: 16 U 349/05:
Die Klägerin hat bei einem privaten Versicherungsunternehmen eine private Krankentagegeldversicherung für sich abgeschlossen. Aufgrund einer Erkrankung erhielt sie zunächst Leistung aus dieser Versicherung. Nach wenigen Monaten fand auf Veranlassung des Versicherungsunternehmens eine Nachuntersuchung mit dem Ergebnis statt, dass die Klägerin eingeschränkt arbeiten kann. Die Versicherung hat daraufhin die Zahlungen mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen eingestellt. Die Versicherungsnehmerin hat dagegen geklagt. Nach Ansicht des Gerichtes benachteilgen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Klägerin nicht unangemessen. Es gehört zur Vertragsfreiheit, wenn eine Krankentagegeldversicherung ihre Leistung auf Fälle hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit beschränkt. Ein Vergleich zu den gesetzlich normierten Regelungen der Erwerbsunfähigkeit in anderen Rechtsgebieten (SGB VI) kann nicht gezogen werden.

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Sonntag, 19. Juli 2009

Verkehrsunfall, Restwert und Abwrackprämie

Wir erlauben uns folgenden Hinweis im Hinblick auf die derzeitige Regulierungspraxis der Kfz-Haftpflichtversicherungen: Die Abwrackprämie oder Umweltprämie darf nach unserer Auffassung nicht von der gegnerischen Versicherung als Restwert angerechnet werden. Es verbleibt - bei der Unfallregulierung auf Gutachtenbasis - bei dem vom Sachverständigen ausgewiesenen Restwert.

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Sonntag, 07. Juni 2009

Abschleppkosten

Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az: V ZR 144/08:
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes u.a. zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines Einkaufzentrums ein unberechtigt parkendes Fahrzeug abschleppen darf. Sachverhalt: Dem Beklagten gehört ein Grundstück, welches als Parkplatz für mehrere Einkaufsmärkte genutzt wird. Auf aufgestellten Schildern wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Am 20. April 2007 stellte der Kläger trotzdem seinen PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Das Fahrzeug wurde daraufhin von einem Unternehmer abgeschleppt, der beauftragt war, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren. Der Kläger löste das Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten in Höhe von 150,00 € und der 15 €- Inkassokosten aus. Er forderte vom Einkaufszentrum die Erstattung dieser Kosten. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs als Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes des Beklagten an der Parkplatzfläche und verbotene Eigenmacht angesehen. Zur Beseitigung der Beeinträchtigung habe der Beklagte sein Selbsthilferecht ausüben dürfen. Auch wenn auf dem Gelände noch viele Parkplätze frei gewesen seien, ändere das nichts an der Befugnis des Beklagten zum Abschleppen des Fahrzeuges - der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Inkassokosten war jedoch begründet. Der Kläger war unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet.

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Sonntag, 07. Juni 2009

Versicherungsrecht und Tarifbedingungen

Beschluss des BGH vom 11.02.2009, Akz: IV ZR 28/08:
Weitere Entscheidung des BGH zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung - eine Klausel in den Tarifbedingungen eines privaten Krankenversicherers, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf die Psychotherapie (durchgeführt durch Ärzte oder Diplompsychologen) und die logopädische Behandlung (durchgeführt durch Ärzte oder Logopäden) erstreckt  kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der zugesagte Versicherungsschutz auch die therapeutische Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) durch Pädagogen umfasst.

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