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Arbeitsrecht und
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Christian Sehn
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Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

PKH und BeratungshilfeWas ist Prozesskostenhilfe

Die Vorschriften der Prozesskosten- hilfe haben 1981 das ehemalige Armenrecht abgelöst und sind in der Zivilprozessordnung geregelt. Unter Prozesskostenhilfe (PKH) versteht man eine finanzielle Unterstützung der Bürger durch die Staatskasse. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Rechtssuchende die finanziellen Mittel zur Führung eines gerechtfertigten Prozesses aufbringen kann und nicht schutzlos gestellt bleibt, weil er sich die Gerichts- und  Rechtsanwaltkosten eines Prozesses nicht leisten kann. Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch für die Beratungshilfe.

Wer bewilligt Prozesskostenhilfe 

Die Prozesskostenhilfe wird vom Gericht (Zivilgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht) auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Für Strafprozesse gelten Sondervorschriften. Hier besteht in schweren Fällen (d.h. die Straferwartung beträgt ein Jahr und mehr) ggfls. ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Antrag auf PKH wird in der Regel von Ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt.

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird einer Partei auf Antrag bewilligt, wenn sie:

1.
aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Sie müssen also bei Gericht zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Stellung nehmen. Hierzu sind die letzten monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder der Arbeitslosengeldbescheid, der Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, aktuelle Kontoauszüge und sonstige Belege für monatliche Einnahmen und Ausgaben in Kopie vorzulegen.

und

2.
die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das Gericht überprüft also schon vorab die Chancen im Rechtsstreit.

Ergebnis der Überprüfung 

Wenn die Überprüfung des Gerichtes ergibt, dass die beiden letztgenannten Punkte erfüllt sind, wird Prozesskostenhilfe gewährt. Dies bedeutet, die Staatskasse trägt dann zunächst auf jeden Fall - egal ob Sie im Prozess obsiegen oder unterliegen - die Gerichtskosten und die Gebühren Ihres eigenen Rechtsanwaltes. Die Klage kann nunmehr eingereicht werden oder aber eine Klageerwiderung an das Gericht verschickt werden.

Bitte beachten Sie: Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst werden aber die Gebühren des gegnerischen Rechtsanwaltes. Unterliegen Sie in einem Gerichtsprozess trägt die Staatskasse zwar die Gerichtskosten und die Gebühren Ihres eigenen Prozessbevollmächtigten, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes. Dieses Risiko verbleibt also trotz PKH-Bewilligung bei Ihnen.

Berechnungsbeispiel für die Prozesskostenhilfe

(Bitte berücksichtigen Sie: Das Berechnungsbeispiel kann nicht die laufenden, jährlichen Änderungen im Prozesskosten- hilferecht berücksichtigen und dient daher nur als erster Anhaltspunkt)

Herr A hat einen Rechtstreit mit seinem Vermieter. Herr A will wissen, ob er Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhält. Herr A ist verheiratet und hat eine Tochter (Ehefrau und Tochter sind beide nicht berufstätig). Das Gericht wird nach Antragstellung und Einreichung der Unterlagen folgende Berechnung durchführen.

Nettoeinkommen Herr A                                    1.500  Euro

abzüglich Eigenbedarf Herr A                               380  Euro

abzüglich Unterhaltsbetrag Ehefrau                     380  Euro

abzüglich Unterhaltsbetrag Tochter                     266  Euro

abzüglich Miete + Nebenkosten                           430  Euro

abzüglich KfZ-Haftpflichtversicherung                     70  Euro

Summe                                                                  -26  Euro 

Ergebnis: Herr X erhält sowohl die Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe gewährt.

Weitere Vorgehensweise des Gerichtes

In aller Regel werden die persönlichen und wirtschatlichen Verhältnisse des Antragsstellers vier Jahre nach Ausgang des Rechtstreites noch einmals überprüft. Abhängig vom Ausgang dieser Überprüfung bestimmt das Gericht, ob die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufrechterhalten wird oder nicht. Wenn sich also Ihre Einkommens- und Vermögens- verhältnisse in diesem Zeitraum deutlich verbessert haben, z.B. weil Sie eine gute Arbeitsstelle gefunden haben, dann kann es passieren, dass das Gericht die vorgestreckten Auslagen für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zurückfordert. In diesem Fall wird das Gericht die Rückzahlung dieses Betrages in mehreren monatlichen Raten anordnen.

Wer bewilligt die Beratungshilfe 

nachfolgend finden Sie die Adressen der Amtsgerichte in der näheren Umgebung, die Beratungshilfescheine ausstellen:

Amtsgericht Heidelberg            Amtsgericht Ludwigshafen
Kurfürstenanlage 21                  Wittelsbachstr. 10
69115 Heidelberg                      67061 Ludwigshafen

Amtsgericht Mannheim             Amtsgericht Schwetzingen
Schloß, Westflügel                      Zeyherstr. 6
68159 Mannheim                        68723 Schwetingen

Amtsgericht Weinheim
Ehretstr. 11
69469 Weinheim

Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe 

Prozesskostenhilfe kann auch für Verfahren vor Gerichten im EU-Ausland gewährt werden. Durch Gesetz ist eine EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Einem Antragsteller im Inland (Deuschland) ist es dadurch möglich, in einem anderen EU-Staat einen Rechtstreit mit PKH zu führen (ausgehende Ersuchen). Ebenso kann ein Antragsteller aus dem europäischen Ausland seinen Rechtstreit in Deutschland führen (eingehende Ersuchen). Prozesskostenhilfe wird nunmehr auch für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gewährt. Nach wie vor sind die subjektiven Voraussetzungen, die hinreichende Erfolgsaussicht und das Fehlen von Mutwilligkeit zu prüfen. Problematisch sind allerdings die unterschiedlichen Regelungen zur Bedürftigkeit in den einzelnen Mitgliedsstaaten !

Prozesskostenhilfe - Unser Service

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und nicht sicher sind, ob das Gericht Ihnen Prozesskostenhilfe gewähren wird, dann reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns ein. Wir beraten Sie umfasssend und geben Ihnen eine faire Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines PKH-Antrages und den Prozessrisiken.

 


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