Beiträge zum Stichwort »Arbeitsrecht«

Samstag, 21. Juni 2008

Arbeitszeugnis und Formulierung

Der Schlussabsatz im Arbeitszeugnis eines kirchlichen Arbeitgebers: "Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm auch persönlich für die Zukunft alles Gute und Gottes Segen" sehen wir als eher unvorteilhaft an.   

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Montag, 02. Juni 2008

Krankschreibung und Kündigung

Urteil des BAG vom 03.04.2008, Akz: 2 AZR 965/06:
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer - während er krankgeschrieben ist - einer anderweitigen Arbeit nachgeht. Diese Tätigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespiegelt hat. Ferner kann in solchen Fällen eine pflichtwidrige Verzögerung der Heilung vorliegen, die ebenfalls eine Kündigung rechtfertige. Außerdem: Eine Kündigung kann auch dann wirksam sein, wenn einem Arbeitnehmer mehrfach hintereinander wegen desselben Sachverhalts gekündigt wird, aber nur mit der letzten Kündigung das Anhörungsrecht des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) gewahrt wird.

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Mittwoch, 14. Mai 2008

Praktikum und Ausbeutung

Das Deutsche Historische Museum in Berlin hat für das "dreisteste Praktikumsangebot des Jahres 2007" eine fragwürdige Auszeichnung erhalten. Das Museum hat einer 29-jährigen Absolventin in Deutsch und Geschiche ein sechsmonatiges unbezahltes Praktikum angeboten und wurde dafür vom Verein fairwork mit dem handgefertigten "Goldenen Raffzahn" bedacht - Bundesarbeitsminister Olaf Scholz schlägt vor, die Regelung des BBiG (Berufsausbildungsgesetz), welches in § 17 eine "angemessene Vergütung" für die reguläre Arbeit vorsieht, ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu übernehmen. Diese Regelung habe dann eine "generalpräventive Wirkung gegen Ausbeutung" - ↓↓↓ "eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr"; eine solche gesetzliche Regelung wird es wegen der entgegenstehenden wirtschaftlichen Interessen in absehbarer Zeit nicht geben. Und selbst wenn - was ist unter einer angemessenen Vergütung zu verstehen ? Der Vorschlag ist gut gemeint, geht aber letztendlich in die falsche Richtung.

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Mittwoch, 14. Mai 2008

Discounter Kik und geringfügige Beschäftigung

Das Arbeitsgericht Dortmund hat heute entschieden, dass eine Frau mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden ist. Der Discounter Kik (Anmerkung: gehört zur Tengelmann-Gruppe) muss für die letzten vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn nachzahlen (insgesamt über 9000 Euro). Der angemessene Lohn liegt dabei zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Die weitere Klage der Frau wurde dagegen abgewiesen. Sie hat keinen Anspruch auf Nachzahlung von Lohn für Urlaubstage in diesem Zeitraum - nach Ansicht des Gerichtes fehle es an ausreichendem Vortrag wann sie Urlaub genommen habe. Die Beklagte hat die Möglichkeit gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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Sonntag, 06. April 2008

Versuchter Betrug und Kündigung

Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt vom 12.03.2008, Akz. 17 Ca 7464/07:
Das Erschleichen geringwertiger Sozialleistungen durch die Arbeitnehmerin rechtfertigt keine fristlose und keine ordentliche Kündigung. Zum Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin hatte in der Betriebskantine verbilligt gegessen, ohne im Besitz eines berechtigenden Ausweises zu sein (dieser wäre kostenpflichtig gewesen). Die Klägerin hatte an diesem Tag einfach den Ausweis ihres - beim gleichen Unternehmen beschäftigten - Lebensgefährten benutzt. Der Arbeitgeber sah dies als Betrugsversuch und kündigte fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der arbeitsvertragliche Pflichtenverstoß ist nach Ansicht des Arbeitsgerichtes wegen des minimalen Schadens als geringfügig anzusehen und rechtfertigt lediglich eine Abmahnung nicht aber eine Kündigung - ** nicht alle Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit ähnlich milde geurteilt ! Daher sollte man als Arbeitnehmer sehr vorsichtig sein.

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Dienstag, 25. März 2008

Kündigung und "Surfen"

Urteil des LAG Mainz 02.03.2006, Akz:4 Sa 958/05:
Weiteres arbeitsrechtliches Urteil zum Thema Arbeitspflichten und unerlaubte Internetnutzung:
Wurde einer Arbeitnehmerin bereits ordentlich gekündigt, so kann die Mitarbeiterin nicht nachträglich außerordentlich und fristlos entlassen werden, wenn sie trotz Verbots und vorheriger Abmahnung zwar privat im Internet surft, dafür jedoch monatlich lediglich etwa eine Stunde ihrer Arbeitszeit geopfert hat - ***aber: bei diesem Fall sollte unbedingt beachtet werden, dass das Internet nur zum Austausch von E-Mails genutzt wurde und nicht etwa zum Besuch von Internetseiten mit pornographischen oder verbotenen Inhalten. 

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Dienstag, 25. März 2008

Tarifvertrag und Arbeitgeberverband

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.2.2008, Akz: 4 AZR 64/07:
Kurzfristige Austrittsvereinbarungen ("Blitzaustritt") unter Beteiligung von Arbeitgeberverbänden  können unwirksam sein, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Beispiel: mit Hilfe solcher Vereinbarungen werden die Grundlagen von Tarifverhandlungen gestört.

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Dienstag, 26. Februar 2008

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom13.12.2007, Akz: 10 Sa 500/07:
Ein Urlaubsanspruch, der vor oder während der Elternzeit angefallen ist, muss sofort nach dem Ende der Elternzeit, spätestens aber bis zum Ablauf des Jahres nach deren Ende genommen werden. Auch wenn im Anschluss an die erste Elternzeit eine weitere Elternzeit folgt. Der Mitarbeiter/in hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende der zweiten Elternzeit der insgesamt angefallene Resturlaub zusammengerechnet werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

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Dienstag, 26. Februar 2008

Kündigung und Integrationsamt

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. Februar 2008, Akz: 2 AZR 864/06:
Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nach § 85 SGB IX einzuholen, so kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen. D.h. nach § 4 Satz 4 KSchG beginnt in derartigen Fällen die dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG erst ab der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an den Arbeitnehmer.

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Dienstag, 26. Februar 2008

Niedriglohnbeschäftigung

Neue Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen:
- Von allen abhängig Beschäftigten war 2006 jeder Fünfte gering bezahlt (Anstieg zu 1995 um 43%);
- Der Anteil von Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnbereich ist von 58,6% (1995) auf 67,5% (2006) deutlich gestiegen.
- Fazit der IAQ: Im internationalen Vergleich hat Deutschland inzwischen einen hohen Anteil von Niedriglöhnen und eine fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten
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