Beiträge zum Stichwort »Arbeitsrecht«
Arbeitszeugnis und Auffälligkeiten
Empfehlung: Sobald Sie Ihr Zwischenzeugnis oder Endzeugnis erhalten haben, sollten Sie den Briefbogen zunächst auf Abweichungen vom "normalen" Erscheinungsbild untersuchen. Ist z.B. die Telefonnummer der Personalabteilung - entgegen der sonstigen Gewohnheit - unterstrichen oder in Fettdruck, so könnte dies darauf hindeuten, dass der Aussteller über den eigentlichen Zeugnisinhalt hinaus noch mehr zu erzählen hat und dem Leser des Arbeitszeugnisses seine telefonische Auskunftbereitschaft signalisiert.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Handelblatt hat heute von einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Osnabrück berichtet. Danach soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) teilweise gegen europäisches Recht verstossen. Im deutschen AGG stehe ausdrücklich, dass das Gesetz bei Kündigungen keine Anwendung finde (§ 2 Abs.4 AGG). Das osnabrücker Arbeitsgericht hält diesen Absatz für nicht konform mit dem Europarecht. Die EU-Diskriminierungs-Richtlinie, die dem AGG zugrunde liegt, beziehe sich ausdrücklich auch auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. - Das letzte Wort hat hier das Bundesarbeitsgericht.Die Auswirkungen in Arbeitsgerichtprozessen dürften jedoch vor allem für ältere Arbeitnehmer gravierend sein.
Sozialplan und Abfindung
Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 26.01.2007, Akz. 9 Sa
631/06:
Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund eines Sozialplanes nach einer
Teilbetriebsschließung eine Abfindung, hat er keinen Anspruch auf eine
höhere Abfindung aus einem weiteren Sozialplan, der später wegen der
vollständigen Stilllegung des Betriebes erstellt wird. Ausnahme: Es stand
beim Abschluss des ersten Sozialplanes bereits die vollständige
Stilllegung des Betriebes fest.
Insolvenzrecht und Urlaubsanspruch
Urteil des BAG vom 21.11.06, Akz: 9 AZR 97/06:
Stehen einem Arbeitnehmer
bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Arbeitgebers noch nicht
abgegoltene Urlaubsansprüche zu, so sind diese
Masseverbindlichkeiten. Der Insolvenzverwalter hat auf Antrag des
Arbeitnehmers diesem Urlaub zu erteilen. Das Urlaubsentgelt ist
aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Bei Beendigung des
Arbeitsverhältnis, ist auch der offene Resturlaub
als Masseverbindlichkeit abzugelten.
Sonderkündigungsschutz und Gleichstellung
Urteil des BAG vom 01.03.2007 - Akz: 2 AZR 217/06:
>> Damit Arbeitnehmer einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind und Sonderkündigungsschutz genießen, muss der
Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung
gestellt worden sein <<
Hintergrund dieser Entscheidung: Die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten
Menschen ist wesentlich erschwert, da nach § 85 SGB IX die
Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich ist. Ab einem GdB von wenigstens
30 kann vom Arbeitnehmer die Gleichstellung beantragt werden. Wird nun vom
Arbeitnehmer die Kündigung vorhergesehen, ist ein Gleichstellungsantrag
ein strategisch geschickter Schachzug. Die vom Arbeitgeber ohne Zustimmung
ausgesprochene Kündigung ist damit hinfällig. ↓↓↓ schlechte Entscheidung aus
Arbeitnehmersicht.
Betriebsrat auf Konzernebene
Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.02.2007 - Akz: 7 ABR
26/06
Nach § 54 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz können die
einzelnen Gesamtbetriebsräte in einem Konzern (§ 18 Aktiengesetz)
durch Beschlüsse einen Konzernbetriebsrat einrichten. Werden die
inländischen Unternehmen jedoch von einer Konzernspitze mit Sitz im
Ausland beherrscht, kann ein solcher Konzernbetriebsrat nicht konstituiert
werden.
Kündigungsschutz bei Betriebsübergang
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 15.02.2007 - Akz: 8 AZR 397/06:
Hat ein Betrieb eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern, dann geniessen die
Arbeitnehmer i.d.R. Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz geht
jedoch bei einem Betriebsübergang nicht mit dem restlichen
Arbeitsverhältnis auf den Erwerber des Betriebes über, wenn in dessen
Betrieb nur wenig Arbeitnehmer beschäftigt sind und die Voraussetzungen
des § 23 I KschG nicht erfüllt sind.
Betriebliche Einigungsstelle
Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. Februar 2007 - Akz:
1 ABR 18/06 -
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, ob Arbeitnehmer
während der Arbeit eine bestimmte einheitliche Kleidung tragen sollen.
Finden Arbeitgeberseite und Betriebsrat bei der Kleiderordnung keinen
Kompromiss, dann wird die Einigungsstelle eingeschaltet. Die Frage, wer die
Kosten für einheitliche Personalkleidung trägt, fällt allerdings
nicht unter die Regelungskompetenz einer betrieblichen Einigungsstelle.
Maßregelungsverbot und Arbeitsrecht
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.2.2007 (Akz: 7 AZR 95/06) zum
Maßregelungsverbot und Vorbehalt bei befristetem Anschlussvertrag:
Nach § 612a BGB darf ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht dafür
benachteiligt werden, dass er in zulässiger Weise seine vertraglichen oder
gesetzlichen Rechte wahrnimmt. Eine derartige Maßregelung ist jedoch nach
Ansicht des BAG nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber den Wunsch des
Arbeitnehmers ablehnt, bei Abschluss eines befristeten Anschlussvertrages einen
Vorbehalt aufzunehmen. Der Arbeitnehmer wollte durch den Vorbehalt erreichen,
dass er die Wirksamkeit der in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarten
Befristung gerichtlich überprüfen lassen kann.
Elternzeit und Arbeitsrecht
Aktuelle Urteile des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg zum Thema Elternzeit:
1.
Urteil vom 07.12.2006, Akz: 3 Sa 25/06
Elternzeit - Zulässigkeit der mündliche Geltendmachung der Elternzeit
- Berufung auf Formvorschrift - Die gekündigte
Arbeitnehmerin und Klägerin war Anwältin und hat sich in der
Berufungsinstanz durchgesetzt !
2.
Urteil vom 23.11.2006, Akz: 7 Sa 95/06
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - zeitliche Abfolge der
Inanspruchnahme von Elternzeit und des Verlangens auf
Teilzeitbeschäftigung - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender
betrieblicher Grund - Einstellung als treuwidriges Verhalten des Arbeitgebers -
Normgehalt der Vier-Wochen-Frist nach § 15 Absatz 7 Satz 4 BErzzGG -
Fiktion der Zustimmung - Präklusion verspätet vorgebrachter
Gründe