Beiträge zum Stichwort »Sozialrecht«

Montag, 04. Juni 2007

Urlaub von der Pflege

Sollten Sie sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen, einen nahen Angehörigen zu pflegen, dann muss Ihnen von Anfang an klar sein, dass Pflege "Schwerstarbeit" bedeutet !! Nicht selten erleidet die Pflegeperson finanzielle Einbußen, massive Einschränkungen ihrer Freizeitgestaltung und eventuell sogar eigene gesundheitliche Nachteile. Wenn man jedoch felsenfest zur Pflege entschlossen ist, dann sollte man wenigstens in regelmäßigen Abständen an sich selbst denken. Der Gesetzgeber hat der pflegenden Person die Möglichkeit gegeben, Urlaub von der Pflege zu nehmen. Benötigt der Pfleger Urlaub oder ist er selbst krank, so kann er mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege die Pflege für maximal 4 Wochen an andere Pflegepersonen übergeben. Kosten hierfür - bis zu 1.432 € pro Jahr - trägt die Pflegekasse. Voraussetzung: vor der Verhinderung muss die zu pflegende Person in häuslicher Umgebung mindestens 12 Monate gepflegt worden sein + formloser Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse.

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Dienstag, 29. Mai 2007

Passivrauchen und Arbeitslosengeld

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen, Akz: L 6 AL 24/05
Ein Arbeitnehmer, der durch seine Arbeitskollegen zum "Passivrauchen" gezwungen wird, kann sein Arbeitsverhältnis ohne die Konsequenz einer Sperrzeit aufkündigen. Voraussetzung dafür ist aber, dass er beim Arbeitgeber auf Abhilfe des Problemes gedrängt hat. Eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes wegen absichtlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund muss nicht befürchtet werden. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber gesamten Betrieb das Rauchen erlaubt und die Beschwerden des Klägers ignoriert. Dieser kündigte daraufhin und erhielt prompt eine Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit. Seine Klage hatte vor dem LSG Erfolg. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf die Einlegung einer Revision verzichtet.

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Dienstag, 29. Mai 2007

SGB XI und Pflegstufe "0"

Pflegestufe "0" ist ein inoffizieller Begriff aus der sozialen Pflegeversicherung. Man bezeichnet damit die Personen, deren Pflegebedürftigkeit die Leistungsvoraussetzungen der Pflegeversicherung nicht oder noch nicht erfüllen und die daher keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben. Da die Leistungshürden dieser Versicherungsart recht hoch sind,  können dies durchaus auch Personen mit erheblichem Krankheitsbild sein. Wer vom MdK (= Medizinischer Dienst der Krankenkasse) mit "0" eingestuft wurde, kann:
1. Widerspruch und später Klage einreichen - oder
2. den Bescheid akzeptieren und später einen Antrag auf Neubegutachtung stellen - oder
3. beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen !

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Montag, 28. Mai 2007

Krankenkassenwechsel und Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, dann sind sie automatisch auch Mitglied der Pflegekasse dieser Krankenversicherung. Es ist daher bei einem Krankenkassenwechsel Vorsicht geboten, wenn ein Leistungsfall in der sozialen Pflegeversicherung eingetreten ist und bereits Leistungen (z.B. Pflegegeld in der Pflegestufe 1) bezogen werden. Mit dem Wechsel endet die Mitgliedschaft nicht nur bei der alten Krankenkasse, sondern auch bei der bisherigen Pflegekasse !! Die "neue" Pflegekasse ist aber nicht an die Entscheidung der "alten" Pflegekasse gebunden und kann daher das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen erneut überprüfen. Sie kann dabei zu einem abweichenden Ergebnis kommen und die Leistungen streichen. Ein gesetzlicher Vertrauensschutz existiert nicht. Von einem Wechsel sollte daher abgesehen werden, wenn die Leistungsvorausetzungen nur knapp erreicht werden (z.B. Grundpflege von 47 min/täglich in der PS 1)

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Freitag, 27. April 2007

Scheinselbständigkeit und Sozialversicherung

Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 19.10.2006, Akz: L 8/14 KR 1188/03
Fahrer des Paketdienstes "German Parcel" sind keine selbständigen Unternehmer, sondern Beschäftigte in abhängiger Stellung. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Zum Fall: Die Krankenkasse forderte nachträglich für einen Transportfahrer Beiträge in Höhe von knapp 110.000 € von "German Parcel". Das Unternehmen war der Ansicht, dass der Fahrer selbständiger Unternehmer sei. Die Richter des LSG waren anderer Meinung, da der Fahrer seinen PKW mit dem Schriftzug von "German Parcel" lackiert und die Kleidung des Paketdienstes getragen habe. - **** Hintergrund dieser Entscheidung: Immer mehr Unternehmen bürden das unternehmerische Risiko ihren Mitarbeitern auf und führen Sie z.B als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer. Dadurch befreien sich die Unternehmen zunächst vom Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung, sehen sich nicht mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern konfrontiert und wälzen zudem das Krankheitsrisiko auf die Mitarbeiter ab, da es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt.

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Donnerstag, 12. April 2007

Kommunion, Konfirmation und Leistungskürzung

Die evangelische "Innere Mission München" hat vor Leistungskürzungen gewarnt, falls ein Empfänger von Arbeitslosengeld II wertvolle Geschenke erhält. Derzeit entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter im Jobcenter darüber, ob finanzielle Zuwendungen auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet werden. Abhängig sei dies von Höhe und Zweckbestimmung der Geschenke. Es wird Betroffenen deshalb zu zweckgebundenen Zuwendungen geraten. Der Verwendungszweck von Geldgeschenken sollte von Anfang an deklariert werden (z.B. Computer oder Führerschein). Schmuck dagegen kann als Vermögen angerechnet werden und müsste eventuell sogar verkauft werden.

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Donnerstag, 29. März 2007

ALG II und Hauptgewinn eines Gewinnspiel

Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund  vom 19.03.2007 - S 27 AS 59/07 ER
Ein Langzeitarbeitsloser, der in einem Gewinnspiel einen PKW gewinnt,  hat solange - bis der Wert des Wagens verbraucht ist - keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld II.
Zum Sachverhalt: Ein Familienvater aus Iserlohn hatte bei einer Baumarktkette den Hauptgewinn eines Gewinnspiels - einen neuen VW Golf im Wert von 17.610,- Euro - gezogen. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hob daraufhin die Bewilligung von Arbeitslosengeld II auf. Begründung: Der gewonnene PKW sei als einmaliges Einkommen anzurechnen und die Hilfebedürftigkeit damit entfallen. Das Sozialgericht Dortmund gab der ARGE Recht. Als Einkommen ist dasjenige anzusehen, was der Hilfebedürftige während des Leistungsbezuges wertmäßig dazu erhalte. Vermögen ist, was der ALG II-Empfänger bei Beginn des Leistungsbezuges bereits zur Verfügung habe. - Wir fragen uns, wie die ARGE von diesem Gewinn Kenntnis erlangt hat ?

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Mittwoch, 14. März 2007

Tätowierer und Künstlersozialversicherung

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Februar 2007, Akz: B 3 KS 2/07 R
Es besteht keine Versicherungspflicht eines Tätowierers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.  § 2 Satz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz lautet: Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Das Bundessozialgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Das Gericht folgte der Argumentation, dass ein Tätowierer eher zum Kreis der Kunsthandwerker gehöre. Eine gewisse gestalterische Leistung, z.B. bei der freien Gestaltung eines Motives, sei dem Kläger zwar nicht abzusprechen. Das gelte aber auch für viele Handwerker wie etwa Goldschmiede oder Instrumentenbauer. Das Tätowieren ist trotz einer kreativen Komponente eine handwerkliche Tätigkeit im weiteren Sinne.

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Mittwoch, 14. März 2007

Eingliederungsvereinbarung und Sanktionen

Beschluss des Landessozialgerichtes Hessen vom 21.02.2007 - Akz: L 7 AS 288/06 ER
In diesem Fall war eine Eingliederungsvereinbarung mit der Hilfebedürftigen nicht abgeschlossen worden, stattdessen hatte die Arbeitsagentur einen ersetzenden Verwaltungsakt erlassen. Darin wurden die  Verpflichtungen der Arbeitslosen aufgelistet. Da die Klägerin diesen Verpflichtungen nach Ansicht der Behörde nicht nachkam, wurde das Arbeitslosengeld für 3 Monate gestrichen. Sie erhielt kein Arbeitslosengeld mehr, sondern nur noch Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Das Hessische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass in solchen Fällen die Betroffene wegen des Pflichtenverstoßes nicht sanktioniert werden darf. Eine Pflichtverletzung hätte nur auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung geahndet werden können. Das Gesetz sieht keine Leistungskürzung aufgrund des Verstoßes gegen einen ersetzenden Verwaltungsakt vor. 

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Freitag, 23. Februar 2007

Sozialhilfe und Wohngeld

Urteil des Verwaltungsgericht Oldenburg, 26.01.2007 (Akz:13 A 843/06) - Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Wohngeld: Die Vermutung des § 18 Nr. 4 HS 2 WoGG ist jedenfalls dann im Wege eines Erst-Recht-Schlusses auf zusammen wohnende Familienmitglieder zu erstrecken, wenn alle Familienmitglieder eine einzige Wohnküche benutzen und nach außen der Eindruck eines "Gesamthaushalts" entsteht. In diesem Fall ist der volle Gegenbeweis zu erbringen, dass ungeachtet einer Wohngemeinschaft keine Wirtschaftsgemeinschaft besteht.

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