Beiträge zum Stichwort »Sozialrecht«

Donnerstag, 13. September 2007

Hartz IV, Vermögen und Kfz

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.09.2007, Akz: B 14/7b AS 66/06 R:
Diese Entscheidung des BSG erhöht die Wertgrenze der Kraftfahrzeuge von Hartz IV-Empfängern auf 7.500 €. Liegt der Verkehrswert des Fahrzeuges unter diesem Grenzbetrag, dann ist der PKW  "angemessen" und nicht als Vermögen nach § 12 SGB II zu berücksichtigen.

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Samstag, 08. September 2007

Arbeitslosengeld II und Unfallversicherung

Urteil des BSG vom 05.09.2007, Akz: B 11b AS 15/06 R:
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) ist als Einkommen beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen. Beide Leistungen dienen nach Ansicht des BSG vorrangig der Bestreitung des täglichen Lebensunterhaltes. Der Kläger hatte einen Arbeitsunfall und erhielt deswegen eine Teilverletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Anrechnung der Verletztenrente als Einkommen durch die Arbeitsgemeinschaft (ArGE) sei zulässig.

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Montag, 20. August 2007

Jobangebot, Unzumutbarkeit und Sperrzeit

Urteil LSG Niedersachsen vom 14.06.2007, L 12 AL 127/06
Eine allgemein nach statistischen Erhebungen erhöhte Häufigkeit für Überfälle im Bereich von Spielhallen ist nicht ausreichend, um eine Unzumutbarkeit einer Beschäftigung zu begründen.
Die Ablehnung einer Tätigkeit als Spielhallenaufsicht wegen Überfallgefahr (ohne konkreten Anlass) wird zum Eintritt einer Sperrzeit von 12 Wochen unter gleichzeitiger Aufhebung der Leistungsbewilligung durch die Arbeitsagentur führen - eine andere Beurteilung ist möglich, wenn die Spielhalle nachweisbar schon Ziel eines Raubüberfalles war.

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Mittwoch, 15. August 2007

Elternzeit und Arbeitslosengeld

Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart vom 26.04.2007, Akz: S 14 AL 5866/06
Nach einer Elternzeit droht unter Umständen ein niedrigeres Arbeitslosengeld I -
Die Klägerin war bis August 2003 als Bürokauffrau beschäftigt. Ab Geburt ihres Sohnes war sie in der Elternzeit bis zum 31.12.2005. Zeitgleich wurde das ruhende Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber durch Aufhebungsvertrag beendet. Danach meldete sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Diese bewilligte allerdings nur ein Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgelts in Höhe eines täglichen Bemessungsentgelts von 52,35 Euro. Dagegen klagte die Mutter vor dem Sozialgericht Stuttgart. Dieses teilte die Einschätzung der Agentur für Arbeit und wies die Klage ab. Der für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgebliche Bemessungszeitraum umfasst höchstens zwei Jahre. Er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Da hier während der Elternzeit kein Arbeitsentgeltanspruch bestanden hat, muss das Arbeitslosengeld eben fiktiv festgesetzt werden - das Urteil sollte auf jeden Fall in der Berufungsinstanz überprüft werden.

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Mittwoch, 08. August 2007

Widerspruch und eMail

Hessisches Landessozialgericht 31. Juli 2007; Akz: L 9 AS 161/07
Ein Arbeitsloser aus Hessen hat bei seinem Leistungsträger Widerspruch gegen eine Minderung seiner ALG 2-Bezüge eingelegt. Der Widerspruch ging aber nur in Form einer einfachen eMail bei der Behörde ein. Nach Ansicht des Gerichtes wäre der Widerspruch nur dann formgerecht gewesen, wenn er mit einer elektronischen Signatur gekennzeichnet worden wäre. Der Absender einer eMail sei nur auf diese Weise sicher zu identifizieren. Der Widerspruch war also in dieser Form unzulässig. - Achtung: In Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehres noch nicht.

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Donnerstag, 12. Juli 2007

Kontoabfrage durch die Sozialbehörde

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.06.2007:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorschriften zur automatischen Kontenabfrage zumindest teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstossen. Der Gesetzgeber erhält eine Frist zur verfassungsgemäßen Neuregelung bis zum 31.5.2008. Klargestellt wurde in diesen Zusammenhang auch noch einmal:
1. § 93 Abs. 7 und 8 AO (Abgabenordnung) ermächtigt die Gerichte, Steuerbehörden und Sozialbehörden nur zur automatisierten Abfrage bestimmter Kontostammdaten von Bankkunden und Verfügungsberechtigter, z.B. Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Kontostände und Kontobewegungen können auf diese Art nicht abgefragt werden. Diese Daten muss sich die Behörde auf Grundlage anderer Ermächtigungsgrundlagen besorgen.
2. Die Kontenabrufe stehen unter dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Normen erlauben Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routinemäßige oder anlasslose Abrufe "ins Blaue hinein" sind danach unzulässig. 

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Mittwoch, 11. Juli 2007

Hartz IV und Grundeigentum

Urteil des Sozialgerichtes Koblenz vom 03.05.2007, Akz: S 11 AS 187/06
Der Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hat die Pflicht vor Inanspruchnahme von Leistungen sein eigenes Vermögen aufzubrauchen. Es sei denn, es handelt sich dabei um Schonvermögen oder die Freibeträge sind noch nicht aufgebraucht. Ob ein selbst bewohntes Einfamilienhaus als Vermögen zu verwerten ist, richtet sich nach Ansicht des SG Koblenz nicht nach der Wohnfläche, sondern nach dem Verkehrswert des Hauses. - **** Das Urteil hat aber noch keine Rechtskraft !

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Freitag, 29. Juni 2007

SGB II und Einkommen

Urteil SG Karlsruhe vom 07.02.2007, Akz: S 5 AS 3454/06
Zuwendungen von Verwandten, die zur Vermeidung einer Notlage des Hilfebedürftigen gewährt werden, sind nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu berücksichtigen. Die Behörde kann daher die Sozialleistungen nicht unter Hinweis auf die durch Verwandte erbrachte Unterstützung verweigern.

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Freitag, 29. Juni 2007

Hartz IV und Krankenhaus

Urteil des SG Mannheim vom 28.2.2007, Akz: S 9 AS 3882/06:
Die Verpflegung, die dem Kläger im Krankenhaus zur Verfügung gestellt wird, stellt keine geldwerte Einnahme dar. Erforderlich für die Anrechnung ist nämlich, dass die entsprechende Sachleistung marktfähig ist. Dies folgt schon aus dem zitierten Gesetzeswortlaut, wonach nur solche Sacheinnahmen, die einen Geldwert haben, anrechnungsfähig sind. Zum anderen vermehrt sich das Vermögen des Klägers nicht, wenn er die im Krankenhaus angebotenen Mahlzeiten nicht wahrnimmt. Dem Kläger fehlt insoweit jede Möglichkeit, die entsprechenden Speisen zu versilbern. - ** Die Regelleistung nach dem SGB II darf daher von der Behörde nicht mit der Begründung abgesenkt werden, im Krankenhaus werde eine kostenfreie Verpflegung zur Verfügung gestellt.

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Samstag, 09. Juni 2007

Rückforderung und Vertrauensschutz

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen (=Darmstadt), Akz: L 9 AS 33/06
Hat der Zusammenschluss aus Arbeitsagentur und Kommune (GFA, Jobcenter oder ARGE) gegenüber arbeitslosen Hilfeempfängern ein Rückforderungsrecht wegen zuviel gezahlter Leistungen, dann darf sich dieser Anspruch ausschließlich an eine konkrete Person richten, nicht aber an die gesamte Bedarfsgemeinschaften. Begründung: Es gibt keine Gesamtansprüche von Bedarfsgemeinschaften, sondern immer nur individuelle Ansprüche der Mitglieder der BG. Rückforderungen können deshalb auch nie gegen die gesamte BG geltend gemacht werden. - Schön anzusehen war die weitere Verbreitung des Urteils im Internet. Innerhalb kürzester Zeit war und ist auf zahlreichen Foren sinngemäß zu lesen: "Im Übrigen verneinten die Darmstädter Richter vorliegend generell einen Rückforderungsanspruch (der Behörde gegenüber dem Hilfebedürftigen) für die Vergangenheit" Zu schön um wahr zu sein !! - wir haben das Urteil sofort bei Gericht angefordert und wurden leider enttäuscht. Das Gericht hat sich lediglich intensiv mit § 45 SGB X und der Frage, wann der Rückforderung von Leistungen auf Seiten des Bürgers ein Vertrauensschutz entgegensteht, beschäftigt. Im Einzelfall kam das Gericht dabei zu dem Ergebnis, dass der Vertrauensschutz des Leistungsempfängers überwiegt ! - So schnell verbreitet sich Unsinn ! In der Tat ist dieses Rechtsproblem in der Praxis häufig anzutreffen. Die Behörden gehen sehr schnell von einer Kenntnis oder einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Bürgers im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes/Bescheides aus. Häufig wird daher zu Unrecht die Rückerstattung von Leistungen gefordert. 

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