Beiträge zum Stichwort »Sozialrecht«

Dienstag, 26. Februar 2008

Schwarzarbeit und Sozialversicherung

Urteil des Sozialgerichtes Dortmund vom 25.01.2008, Akz: S 34 R 50/06: Bereits der Umstand von Schwarzarbeit lässt den Schluss zu, dass es auch Ziel des Arbeitgebers gewesen ist, sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen. Vorsätzlich vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge verjähren erst nach 30 Jahren.

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Sonntag, 10. Februar 2008

Arbeitslosengeld und Bezugsdauer

Arbeitslosengeld I wird rückwirkend für Beschäftigungslose über 50 Jahre wieder länger gezahlt. Die Bezugsdauer wird zum 1. Januar auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Dies hat der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Linksfraktion beschlossen. Erst vor zwei Jahren war die Auszahlungsdauer von maximal 32 auf 18 Monate gekürzt worden. Über 50-Jährige erhalten nunmehr Arbeitslosengeld I bis zu 15 Monate, über 55-Jährige bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate.

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Dienstag, 22. Januar 2008

ALG II und Fahrtkosten

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.12.2007, Akz: B 14/7b AS 50/06 R:
Sachverhalt: Der Kläger wurde durch den Jobcenter Augsburg aufgefordert, zwei Beratungstermine/Meldetermine wahrzunehmen. Er kam dieser Aufforderung nach und verlangte anschließend Erstattung seiner entstandenen Fahrtkosten in Höhe von 1,76 € für die einfache Fahrt. Die Beklagte lehnte mit der Begründung ab, dass die Erstattung von Reisekosten eine Ermessensleistung sei und erst ab einer Bagatellgrenze von 6,00 € in Betracht komme. Das Landessozialgericht verurteilte den Jobcenter in der Berufungsinstanz zur Übernahme der Kosten.
Das Bundessozialgericht hat die Revision der beklagten Arge zurückgewiesen. Bei der Festlegung einer Bagatellgrenze sei zu berücksichtigen, dass Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nur sehr wenig Geld zur Verfügung hätten.

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Dienstag, 22. Januar 2008

Mutterschutz und Sozialrecht

Beschluss des Sozialgerichtes Aachen vom 23.07.2007, Akz: S 21 AL 38/06:
Das Sozialgericht in Aachen hält die gesetzlichen Regelungen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III) für verfassungswidrig, soweit sie zu Nachteilen für Mütter führen, die wegen des Mutterschutzes eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Die Angelegenheit wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Das Sozialgericht hat seine Zweifel, ob es mit dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 4 GG) vereinbar ist, dass die sozialrechtlichen Rechtsgrundlagen die Zeiten des Mutterschutzes nicht umfassen.

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Sonntag, 20. Januar 2008

Pflegeleistungen

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim - Sozialrecht/Steuerrecht:
1. als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung (Zeile 103-105) abzugsfähig sind die Kosten der Pflegestufe "0" (d.h. Ihre Krankenkasse und der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen MDK waren der Meinung, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe I-III noch nicht erfüllt sind).
2. die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen (Pflegestufe I-III) für die eigene Person oder für eine im Haushalt des Steuerpflichtigen wohnenden Person können in Zeile 111 der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. 

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Sonntag, 20. Januar 2008

SGB II und Verfügungstext

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim - Sozialrecht:
Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II) durch Bescheid mit folgendem Verfügungstext ist rechtswidrig: "der Ihnen zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes II wird unter Wegfall des eventuell zustehenden Zuschlags nach § 24 SGB II für die Zeit vom 01.06.2007 bis 31.08.2007 monatlich um 10 % der Regelleistung, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Auszahlungsbetrages, abgesenkt. Daraus ergibt sich eine Absenkung in Höhe von maximal 35,00 € monatlich" - gegen diesen Bescheid sollten Sie Widerspruch und ggfls. Klage einlegen. Auch die Rechtskraft des Bescheides - ein Monat nach Zugang des Verwaltungsaktes - ist in einem solchen Fall kein Hindernis.

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Donnerstag, 27. Dezember 2007

Bedarfsgemeinschaft und Kontovollmacht

Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 19.12.2007, Akz: L 7 AS 282/07 ER
Ein gemeinsames Konto ist kein zwingender Beleg dafür, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Zum Sachverhalt: In diesem Fall hatte der Kläger seiner Vermieterin eine Kontovollmacht erteilt, weil er der Frau vertraute. Die Vermieterin sollte das Geld für Ihn verwalten, um ihn so vor Schulden zu schützen. Die Behörde sah darin jedoch klare Anhaltspunkt für eine Bedarfsgemeinschaft und lehnte die Zahlung von Sozialleistungen ab. Das LSG in Darmstadt gab dem Kläger Recht. Ein gemeinsames Konto könne nicht ausreichen, um eine Bedarfsgemeinschaft zu deklarieren. Der Kläger und die Vermieterin leben nicht zusammen in einer Wohnung und es gibt auch sonst keine Anhaltspunkte für eine Bedarfsgemeinschaft. Die Arbeitsagentur muss das Arbeitslosengeld II nun nachzahlen.

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Donnerstag, 27. Dezember 2007

Sanktion und Fristen

Urteil des Sozialgerichtes Hamburg vom 09.11.2007, Akz: S 62 AS 1701/06: Schöne Entscheidung aus dem Sozialrecht: Nach Ablauf von drei Monaten nach Bekanntwerden des Sanktionssachverhalts ist der Erlass eines Sanktionsbescheides grundsätzlich rechtswidrig (Ungeschriebene Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Sanktion) - *** Sehr häufig bei Sachverhalten im Zusammenhang mit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II anzutreffen.

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Mittwoch, 26. Dezember 2007

Hartz IV und Verfassungswidrigkeit

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007, Akz: 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04:
Die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften war verfassungswidrig. Das BVerfG gab damit den klagenden Landkreisen recht, die sich über die hohe finanzielle Belastung beschwert hatten. Die Betreuung der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II muss nun reorganisiert werden. Die Bundesregierung hat dafür 3 Jahre Zeit.

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Mittwoch, 26. Dezember 2007

ALG II und Existenzgründerzuschuss

Urteil des Bundessozialgerichtes 06.12.2007, Akz: B 14/7b AS 16/06 R: Der Grundsicherungsträger (Jobcenter, ArGE) kann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II eines klagenden Ehepaares einen Existenzgründungszuschuss (der Bundesagentur für Arbeit) für den Ehemann als Einkommen berücksichtigen.

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