Beiträge zum Stichwort »Sozialrecht«

Mittwoch, 23. April 2008

Eingliederungsvereinbarung und SGB II

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim - Sozialrecht:
Die GfA mbH (Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz-Ludwigshafen) verschickt derzeit Eingliederungsvereinbarungen an Leistungsempfänger, die bereits teilzeit oder vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Leistungsempfänger wird aufgefordert, die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen und bis zu einem bestimmten Datum zurück zu senden, da ansonsten eine Kürzung der Leistung um 30% droht. Geregelt wird in der EV als Pflicht des Leistungsempfängers:

  • Abstimmung eines Aufenthaltes außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches mit dem persönlichen Ansprechpartner und
  • Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung, insbesondere die "motivierte Fortführung der Erwerbstätigkeit"

In der Rechtsfolgenbelehrung wird der Leistungsempfänger darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Grundpflichten zu einer Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 30 % führt.
Die Forderung der Sozialverwaltung halten wir für unzulässig. Der Begriff "motiviert" ist vollkommen unbestimmt und kann nahezu alles bedeuten. Es wird auch nicht ersichtlich, was die GfA eigentlich von dem Arbeitnehmer erwartet. Möglicherweise sollen die Kriterien des § 31 SGB II (Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II) aufgeweicht werden. Eine Abmahnung auf der Arbeitsstelle könnte z.B. als unmotiviertes Verhalten gewertet und durch die GfA mit einer Sanktion belegt werden.

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Sonntag, 06. April 2008

Pflegeversicherungsrecht

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.04.2007, Akz: B 3 P 8/06 R:
Der Umzug aus einer bereits mit einem Zuschuss behindertengerecht gestalteten Wohnung in eine erst noch behindertengerecht auszustattende Wohnung kann einen Anspruch eines pflegebedürftigen Versicherten auf einen zweiten Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung seines individuellen Wohnumfeldes begründen - aber s. auch BSG SozR 3-3000 § 40 Nr.2+3.

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Sonntag, 06. April 2008

Privatinsolvenz und Rentenüberzahlung

Urteil des Sozialgerichtees Dortmund vom 21.02.2008, Akz.: S 26 R 320/06:
Das SG Dortmund hat im Fall einer 57-jährigen Witwe entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung trotz eines Restschuldbefreiungsverfahrens im Rahmen der Privatinsolvenz nicht gehindert ist, die unpfändbare Rentenzahlungsbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorausgegangenen Überzahlungen aufzurechnen. Zum Sachverhalt: die Deutsche Rentenversicherung Bund stellte zunächst fest, dass die Dame eine Überzahlung der Witwenrente von insgesamt 7.714 € erhalten hatte (sie hatte geraume Zeit rentenminderndes Einkommen erzielt). Nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Witwe, hat die Rentversicherung den zu viel gezahlten Rentenbetrag als Insolvenzforderung angemeldet. So dann hat die Rentenversicherung jeden Monat 100 € mit der laufenden Rente der Klägerin (894,- Euro im Monat) aufgerechnet. Hiergegen wendet sich diese mit einer Klage an das Sozialgericht - jedoch ohne Erfolg. Die Rentenversicherung kann den Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen bis zur Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit mit der laufenden Witwenrente nach § 51 Abs. 2 SGB I aufrechnen. Diese Erklärung der Aufrechnung ist trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und des andauernden Restschuldbefreiungsverfahrens wirksam. Die Beklagte rechnet zwar mit einer Forderung auf, die als unpfändbarer Teil der Rente nicht zur Insolvenzmasse gehört - Sozialleistungsträger werden im Interesse der Versichertengemeinschaft aber dahingehend privilegiert, dass sie auch aufrechnen können, wenn die Einzelzwangsvollstreckung und die Pfändung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Versicherten.

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Dienstag, 25. März 2008

Arbeitslosengeld II und Kürzung

Beschluss des Hessischen LSG vom 05.11.2007, Akz: L 6 AS 279/07:
Das Arbeitslosengeld II darf von der Behörde um 10 % gekürzt werden, sofern der Leistungsempfänger ohne wichtigen Grund seiner Meldepflicht nicht nachkommt. Das Gericht hat entschieden, dass ein wichtiger Grund nicht vorliegt, wenn etwa ein 12-jähriges Kind von der Schule abgeholt werden "muss". Sachverhalt: die Arbeitslose war von der Arbeitsagentur zu einem persönlichen Gespräch eingeladen worden. Mit der Einladung wurde sie über eine mögliche Leistungskürzung belehrt, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt. Die Mutter erschien zu dem Termin nicht, da sie ihren 12jährigen Sohn von der Schule abholen musste. Das Arbeitslosengeld wurde daraufhin um 10 % wegen Verletzug der Meldepflicht gekürzt. Nach Ansicht des Gerichtes sei es einem zwölfjährigen Schüler grundsätzlich möglich, den Schulweg ohne Unterstützung der Eltern selbstständig zurückzulegen.

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Mittwoch, 05. März 2008

Existenzgründerzuschuss und ALG II

Urteil des BSG vom 06.12.2007, Akz.: B 14/7b AS 16/06 R:
der Existenzgründungszuschuss ist keine zweckbestimmte Einnahme, die einem anderen Zweck dient als die Leistungen nach dem SGB II und die deshalb bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unberücksichtigt bleibt. Der Existenzgründungszuschuss ist daher bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II als Einkommen zu berücksichtigen.

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Mittwoch, 05. März 2008

ALG II, Vermögen und Nießbrauch

Urteil des BSG vom 06.12.2007, Akz: B 14/7b AS 46/06 R: Grundeigentum, das in ab­seh­barer Zeit nicht verwertet werden kann und dessen Verwertbarkeit nicht vom Willen des Ver­mögensinhabers abhängt (Das Haus des Hartz IV-Empfänger war mit einem lebenslangen Nießbrauch zugunsten der Mutter des Klägers belastet), ist nicht als berücksichtigungsfähiges Vermögen im Sinne des SGB II anzu­sehen. Auf die Revision des Klägers wurde das Urteil des LSG aufgehoben - Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind vom Grundsicherungsträger als Zuschuss und nicht nur als Darlehen zu gewähren !!

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Mittwoch, 05. März 2008

Berufskrankheiten und Anerkennung

Urteile zum Thema Berufskrankheit:
Bescheid des SG Düsseldorf vom 05.11.2007, Akz. S 16 U 46/05: Können bei einem Boden-Akrobaten laut Sachverständigengutachten keine altersunüblichen Höhenminderungen einer oder mehrerer Bandscheiben belegt werden, so liegt keine Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung vor.
Bescheid des SG Düsseldorf vom 24.01.2008, Akz. S 16 U 15/06: Häufige Drehbewegungen des Kopfes über die Halswirbelsäule können nach der herrschenden medizinischen Meinung keine Schäden an der Wirbelsäule hervorrufen. Somit scheidet die Anerkennung einer Berufs- oder Quasi-Berufskrankheit aus.

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Mittwoch, 05. März 2008

vertragsärztliche Tätigkeit und Altersgrenze

Beschluss des LSG SchlH vom 25.05.2007, Akz: L 4 B 406/07 KA ER:
Die Vorschriften über die Beendigung der Zulassung zur vertrgagsärztlichen Tätigkeit bei Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren sind mit dem Grundgestz vereinbar - Auch die Normen des Europäischen Gemeinschaftsrechtes sowie § 10 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006) sind nach Ansicht des Gerichtes durch die Altersbegrenzung nicht verletzt. Der Kläger war von Beruf Psychotherapeut.

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Mittwoch, 05. März 2008

Kein Erziehungsgeld für Grenzgänger

Urteil des EuGH vom 18.07.2007, Akz: C-213/05:
Leitsatz: "Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/ 68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft steht einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die eine Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats, die in diesem Staat wohnt und im erstgenannten Mitgliedstaat eine geringfügige Beschäftigung (zwischen 3 und 14 Stunden je Woche) ausübt, vom Bezug einer sozialen Vergünstigung, wie des deutschen Erziehungsgelds, ausschließt, weil sie im erstgenannten Mitgliedstaat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat" - Die Klägerin ist niederländische Staatsangehörige und hat in Deutschland (Nordrhein-Westfalen) gearbeitet. Die Klage war in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz gescheitert. In der Revisionsinstanz hat das BSG das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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Dienstag, 26. Februar 2008

SGB II und Heizkosten

Urteil des Sozialgerichtes Dortmund vom 19.11.2007, Akz: S 32 AS 114/07:
Hält der Grundsicherungsträger die Heizkosten eines ALG II-Empfängers für zu hoch, muss er diesen zunächst darauf hinweisen und auffordern, die überhöhten Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken. Eine Kürzung der zu erstattenden Heizkosten kommt nur in Betracht, wenn dem Leistungsempfänger außerdem unwirtschaftliches Verhalten nachzuweisen ist und es dem Hilfebedürftigen grundsätzlich möglich gewesen ist, sein Heizverhalten dem durchschnittlichen Verbrauch der Mitbewohner seines Hauses anzupassen.

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