Beiträge zum Stichwort »Sozialrecht«

Mittwoch, 29. November 2006

Arbeitslosengeld II und Pflege von Angehörigen

§ 10 SGB II: "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann." Die Bundesagentur für Arbeit vertritt in der Durchführungsanordnung zum SGB II die Ansicht, dass zumindest im Bereich der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 dem Pflegenden noch eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit geht bei der Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit der Pflegeperson) sogar davon aus, dass der Pflegende nebenher noch eine Vollzeitbeschäftigung ausüben kann. - Diese Vermutung ist deutlich zu optimistisch und dürfte je nach Krankheitsbild des zu Pflegenden gerichtlich zu widerlegen sein.   

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Mittwoch, 29. November 2006

Arbeitslosengeld II und Zumutbarkeit von Leiharbeit

In § 10 SGB II steht: "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, ...." Dies bedeutet, dass die Arge oder der Jobcenter den Hilfebedürftigen grundsätzlich auch auf Leiharbeit verweisen darf. Bei der Leiharbeit gibt es aber zumindest bei der Entlohnung eine feste Grenze des Zumutbaren. Das verleihende Unternehmen (Zeitarbeitsfirma) muss den Arbeitnehmer entweder bezahlen, wie alle anderen festangestellten Arbeitnehmer in der Entleiherfima (Firma XY) oder aber die Zeitarbeitsfirma wendet die Tarifverträge an, die zwischen den Gewerkschaften und den Interessenverbänden deutscher Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen wurden. Dann ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, Tariflohn nach den einzelnen Entgeltgruppen nebst Zuschlägen zu bezahlen. Die Entlohnung unter Tarif hingegen ist ein arbeitsrechtlicher Verstoß und sozialrechtlich unzumutbar.

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Sonntag, 26. November 2006

Arbeitslosengeld II und Klage

Sollte der ALG II-Empfänger vom Leistungsträger zu einer unsicheren und wenig erfolgversprechenden Klageerhebung (z.B. Unterhalt oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche gegen dritte Personen) gedrängt worden sein, besteht im Falle einer Kostenbelastung bei Unterliegen u.U. ein Kostenfreistellungsanspruch gegenüber dem SGB II-Träger.

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Sonntag, 26. November 2006

Arbeitslosengeld II und Vermögensverwertung

Urteil Sozialgericht Düsseldorf:
Verfügt der ALG II-Antragsteller über Vermögen, das an sich seine Bedürftigkeit ausschließt, steht ihm dennoch die Grundsicherung zunächst als Darlehen zu, wenn eine sofortige Verwertung seines Vermögens (z.B. Grundstück, größere Wohnung, Schmuck, usw.) zu einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Wertverlust führen würde. - Vom Antragsteller kann also nicht erwartet werden, dass er seine Wertgegenstände auf dem freien Markt zu Niedrigstpreisen verschleudert. 

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Sonntag, 26. November 2006

Arbeitslosengeld II und (Dispo-)Kreditaufnahme

Urteil OVG Münster:
Die Inanspruchnahme eines Dispositionskredites (Dispo) durch den ALG II-Empfänger bei seiner Bank kann grundsätzlich nicht erwartet werden. Die daraus resultierende Verschuldung und Zinsbelastung ist dem Hilfesuchenden unzumutbar.

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Freitag, 24. November 2006

Arbeitlosengeld I+II und Umzug

Wer die Leistungen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II bezieht, ist verpflichtet einen Umzug unverzüglich dem Leistungsträger zu melden. Damit es nicht zu Leistungsverzögerungen bei der Auszahlung des ALG I oder ALG II und sonstiger Leistungen  kommt, sollte man sich zunächst am alten Wohnsitz bei der Agentur für Arbeit oder bei dem zuständigen Leistungsträger abmelden und sich binnen einer Woche am neuen Wohnsitz beim Arbeitsamt, usw. anmelden. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, dann liegt das Verschulden beim Leistungsträger und nicht beim Leistungsempfänger.

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Freitag, 24. November 2006

ALG II und Regelleistungshöhe

Urteil desBundessozialgerichts vom 23. November 2006 – B 11b AS 1/06 R
Die Klägerin konnte sich in der Revisionsinstanz nicht mit dem Vorbringen durchsetzen, die Vorschriften zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und zur Höhe der Regelleistungen sowie zur Berücksichtigung von Einkommen seien nicht verfas­sungs­gemäß. Nach Meinung des Bundessozialgerichtes sind diese Vorschriften des SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen nicht verfassungswidrig. - ↓↓ Es bleibt also bei der monatlichen Regelleistung des Alg II von 345 € für Alleinstehende und der prozentualen Minderung der Regelleistung für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie den Anrechungsvorschriften des Einkommens.   

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Samstag, 18. November 2006

ALG II und unzulässige Analogiebildung der Jobcenter

SG Karlsruhe - S 5 AS 1248/05 -
LSG Baden-Württemberg - L 8 AS 4364/05 -
Bundessozialgericht Kassel - B 7b AS 6/06 R - B. ./. Jobcenter Karlsruhe
Der 1968 geborene ledige Kläger bewohnt gemeinsam mit seiner über 65 Jahre alten Mutter eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 120 qm. Er verfügt über kein eigenes Einkommen und Vermögen. Seine Mutter bezieht eine monatliche Rente in Höhe von 650,00 €; der Mietzins beträgt 645,52 €. Die beklagte ARGE gewährte ihm für den Zeitraum vom 1.1. bis 30.6.2005 neben anteiligen Kosten der Unterkunft eine Regelleistung in Höhe von 276 €. Die Beklagte ist der Auffassung, dem Kläger könne der volle Regelsatz in Höhe von 345 € nicht zustehen, weil er mit seiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft lebe und wie in einer Bedarfsgemeinschaft nur abgesenktes Alg II erhalten könne. Innerhalb einer gemeinsam bewohnten Wohnung könne es keine zwei Haushaltsvorstände geben. Die Vorinstanzen haben die Beklagte verurteilt, dem Kläger die volle monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 345 € zu gewähren. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos. - Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Das Parallelverfahren B 11b AS 1/06 B wurde von unserer Kanzlei bearbeitet.

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Mittwoch, 15. November 2006

Wohnung und Hartz-IV

Landessozialgericht Hessen, Beschl. v. 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER
Zur Senkung der Unterkunftskosten bei Wohnungen können Kommunen von Hartz-IV-Empfängern verlangen, dass diese Teile ihrer Wohnung untervermieten; dies ist auch dann nicht unzumutbar, wenn sich der Arbeitslose Bad und Küche mit dem Untermieter teilen müsste. - ↓↓↓ es darf spekuliert werden, was Hartz V bringen wird.

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Mittwoch, 15. November 2006

Die Renten sind sicher....

Aus Leipziger Volkszeitung:
Die bevorstehende Absenkung der Eckrente im nächsten Jahr stößt auf massive Kritik des Sozialverbandes VdK. VdK-Präsident Walter Hirrlinger sagte gegenüber der Zeitung:"Was hier mit den Rentnern gemacht wird, grenzt an Unverschämtheit" - "Die Rentner sind immer die Dummen" - "Mit anderen Worten: Wir nähern uns 2010 der Grundsicherung. Und wenn die Politik so weitermacht, haben die Rentner wohl bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag keine Rentenanpassung mehr." Schwere Vorwürfe erhob der VDK-Präsident gegen die Ethik der Politik insgesamt. Es werde "nur noch abgesahnt". Die Politiker seien so weit weg von den Menschen, "dass sie gar nicht mehr wissen, was die Menschen denken." Die Rentner werden es "nicht hinnehmen, dass sie auf Dauer die Dummen der Nation sind". Für die nächsten anstehenden Landtagswahlen kündigte der VdK-Präsident eine Protestwahl der Rentner an. "Das ist ihre Möglichkeit eines Signals an die Politik, dass es so nicht mehr weitergehen kann." - ****

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