Beiträge zum Stichwort »Sozialrecht«
Klassenfahrt
Urteil Sozialgericht Schleswig vom 07.07.2006 (Az: S 6 AS 556/06 ER). Das
Jobcenter der Arbeitsverwaltung muss die Kosten einer Klassenfahrt in voller
Höhe übernehmen. Die Schulkinder können nicht auf irgendwelche
fiktiven Regelsätze verwiesen werden. -
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Schulranzen und Schultüten
Das Sozialgericht Schleswig stellt in seiner Entscheidung vom 14.08.2006 (Akz.
- S 3 AS 663/06) fest, dass Kinder - die Anspruch auf Leistungen zum
Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II haben - von der Sozialverwaltung
zusätzlich die besonderen Kosten der Einschulung verlangen können.
Die Behörde hatte zunächst den Antrag mit der Begründung
abgelehnt, das Kind solle aus Kostengründen die Gegenstände
(gebrauchter Schulranzen, alte Schultüte) seiner 11 Jahre älteren
Schwester benutzen. Das Sozialgericht ließ diesen Einwand der
Sozialbehörde nicht gelten. Die verlangte Vorgehensweise der Behörde
sei für das einzuschulende Kind diskriminierend. Zudem ständen
Schulranzen und Schultüte noch immer im Eigentum der älteren
Schwester. Diese sei nicht verpflichtet, die Sachen an die Geschwister
herauszugeben. ***** - kreative
Richterentscheidung