Beiträge zum Stichwort »Sonstiges«

Dienstag, 21. November 2006

Geschwindigkeitsüberschreitung

Laut ADAC gibt es seit ei­ni­ger Zeit an Ampeln Kon­troll­ge­rä­te, die mit In­duk­tions­schlei­fen so­wohl Ge­schwin­dig­keits- als auch Rot­licht­vers­tö­ße er­fas­sen kön­nen. Wer also als Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­sucht ei­nen Rot­licht­ver­stoß durch star­kes Be­schleu­ni­gen zu umgehen, kann im Gegenzug we­gen ei­ner Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tung im Be­reich der Am­pel er­fasst wer­den. Sol­che Ge­rä­te sol­len u.a. schon auf­ge­stellt sein in Calw, Dort­mund, Frie­drichs­ha­fen, Kiel, Mün­chen und Pforz­heim. -  ↓↓↓  Abzocke der übelsten Sorte

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Dienstag, 21. November 2006

Smart und Parklücken

Urteil Amtsgericht Viechtach (DAR 05, 704)
Gegen eine Autofahrerin wurde ein Bußgeldbescheid verhängt, weil sie ihren Smart nicht parallel zum Fahrbahnrand, sondern quer zur Fahrtrichtung geparkt hatte. Ihr Einspruch hatte Erfolg. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal ausgenutzt werden. Das Amtsgericht hob daher den Bussgeldbescheid auf -  ****

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Dienstag, 21. November 2006

Österreich und Ablendlicht

Au­to­fah­rer müs­sen in Österreich auch tags­über das Ab­blend­licht ein­schal­ten. Wer dies ver­gisst, muss mit einem Buß­geld in Hö­he von € 15,00 rechnen. In Kraft ist die Re­ge­lung seit No­vem­ber 2005. Im Fal­le ei­nes Ver­sto­ßes sol­len Buß­gel­der ab dem 15.04.2006 ver­hängt wer­den.

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Dienstag, 21. November 2006

Rotlichtverstoß ohne Gefährdung

Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden (DAR 2002, 522)
Ein Rotlichtverstoß, bei dem nicht einmal eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, stellt keinen besonders schwerwiegenden Fall dar, sodass neben der Geldbuße ein Fahrverbot nicht in Betracht kommt.

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