Beiträge zum Stichwort »Zivilrecht«
Geplatzter Reifen und Kaskoschaden
Urteil des Amtsgerichtes Düren, Aktenzeichen: 45 C 113/07: Ein geplatzter Reifen ist kein Kaskoschaden. Die Kaskoversicherung muss daher die Folgeschäden des geplatzten Reifens nicht tragen. Im vorliegenden Fall war auf der Autobahn der Reifen eines Wohnwagenanhängers geplatzt. Das Abdeckblech über dem Reifen wurde weggerissen und die dort liegenden Kabel beschädigt. Der Kläger wollte von seiner Kaskoersicherung Ersatz für den entstandenen Schaden in Höhe von 2.130 €. Nach Ansicht des Gerichtes handele es sich nicht um einen Unfallschaden, sondern lediglich um einen reinen "Betriebsschaden". Die Vollkaskoversicherung decke nur Schäden ab, die durch einen Unfall entstehen. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen her "plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis". Reine Betriebsschäden - wie z.B. Brems-, Bruchschäden, Materialfehler oder die durch Abnutzung entstehen, zählen nicht dazu.
Model und Kündigung
Urteil Landgericht München, Akz: 7O 686/05:
Bei einem Model vorhandene Hautunreinheiten sind kein Kündigungsgrund. Der
Juwelier muss der Modelagentur das vereinbarte Honorar in voller Höhe
bezahlen. Die Agentur hatte den Auftraggeber im Vorfeld der Katalogaufnahmen
auf die Hautunreinheiten hingewiesen.
Online-Banking und Phishing-Attacke
Urteil des Amtsgerichtes Wiesloch, Akz: 4 C 57/08:
Wenn der Bankkunde eine gängige Anti-Virensoftware mit aktueller
Virenkennung verwendet, dann muss die Bank den Schaden tragen, der durch
Datenklau aufgrund einer Phishing-Attacke entstanden ist - *** - Urteil noch nicht rechtskräftig !
Schmerzensgeld
Amtsgericht München, Urteil 14.03.2008, Akz: 154 C 26660/07:
Der Wurf mit einem angebissenen Döner stellt keine
schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen
Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar.
Sachverhalt: Eine Verkäuferin in einem Dönerladen
war mit einem Gast in Streit geraten, weil diesem der Döner offensichtlich
nicht geschmeckt hat. Da der Mann sein Geld nicht zurückbekommen hat, soll
er den Döner mit voller Wucht zielgerichtet nach ihr geworfen und sie im
Anschluss daran "blöde Kuh" genannt haben. Ihre Klage auf Schmerzensgeld wurde vom Gericht jedoch
abgewiesen. Die Beschimpfung und der zielgerichtete Wurf war letztendlich nicht
nachweisbar.
Defekte Geräte und Nutzungsentschädigung
Urteil des EuGH vom 17.04.2008, Akz: C-404/06
(Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.08.2006, Akz: VIII ZR 200/05):
Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz nach deutschem Recht einen
Konflikt zwischen deutschem Schuldrecht und EU-Recht festgestellt und die
Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung
vorgelegt. Dieser hast entschieden: Wenn ein Händler ein fehlerhaftes
Produkt umtauschen muss, dann darf er keine Entschädigung
dafür verlangen, dass die defekte Ware vorher benutzt worden ist. Das
deutsche Schuldrecht ist daher nicht mit der EU-Richtlinie über
Verbrauchsgüter (1999/44/EG) vereinbar - *** gute
Entscheidung für alle Verbraucher
Amazon und Geschenkgutschein
Urteil des Oberlandesgerichtes München vom 17.01.2008, Akz: 29 U
3193/07:
Der Internethändler Amazon darf die Gültigkeit von
Geschenkgutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Gutscheine und
Restguthaben verfallen erst nach drei Jahren. Die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg hatte dieses Urteil im April 2007 vor dem Landgericht
München erstritten.
Wertermittlungsgutachten
Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 24.04.07, Akz: 20 O 9/07: Die Kosten für ein Wertermittlungsgutachten (ca. 150-500 €) bei der Finanzierung von Immobilien dürfen von den Banken und Bausparkassen nicht auf den Kunden abwälzt werden - *** begrüßenswertes Urteil - Die Kunden bekommen diese "Gutachen" meistens nicht einmal zu sehen. In vielen Fällen enthalten diese fiktive Angaben sowie Zahlen und sind daher unbrauchbar.
Fitness-Studio und Getränkeverbot
Urteil des Landgerichtes
Frankfurt vom 24.11.2004; Akz:
2/2 O 307/04:
Ein Sportstudio kann das Mitbringen von Getränken nicht untersagen.
Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unzulässig.
Allerdings: dies gilt wegen einer Gefährdung von anderen Sporttreibenden
nur für unzerbrechliche Behältnisse, also nicht für Glasflaschen
(wegen der Bruchgefahr und der Verletzungsgefahr durch Splitter).
Neues Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsrecht
wird reformiert. Das Gesetz hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert
und wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es gilt dann auch - mit
Einschränkungen - für alle Altverträge. Das bestehende
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist knapp 100 Jahre alt und wird den
versicherungsrechtlichen Anforderungen in unserer modernen Gesellschaft nicht
mehr gerecht. Besonders hervorzuheben am neuen Versicherungsrecht sind:
- ein Mehr an Verbraucherschutz
- Neuerungen bei den vorvertraglichen Anzeigepflichten
- Direktansprüche in der Pflichtversicherung
- Wegfall von Klagefristen
- Transparenz bei Abschluss- und Vertriebskosten
Weitere Informationen zum neuen Versicherungsrecht werden wir demnächst
einstellen.
Rechtschutzversicherung-Deckungsklage
In der letzten Zeit ist folgende Vorgehensweise von
Rechtschutzversicherungen häufig anzutreffen:
1. Der Versicherungsnehmer meldet einen Rechtstreit mit der
Versicherung, bei der er eine Rentenversicherung mit angeschlossener
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Da diese
Versicherung sich streitig stellt, z.B weil die Berufsunfähigkeit
bezweifelt wird, beantragt der Versicherungsnehmer bzw. sein Anwalt die
Deckungschutzzusage bei der Rechtschutz, um sich auf die gerichtliche
Auseinandersetzung vorzubereiten.
2. Versicherungsrechtlich werden in einem solchen Prozess
mehrere Anträge gestellt. In der Regel begehrt der Versicherungsnehmer die
Versicherungsleistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum
Zeitpunkt der Klageeinreichung, zum anderen will er die Verpflichtung der
Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der Berufunfähigkeitsrente auch
für die Zukunft geklärt wissen und stellt deshalb einen
entsprechenden Feststellungsantrag in der Klageschrift.
3. Einige Rechtschutzversicherungen verweigern diesen zweiten
Antrag mit dem Argument einer "Kostengeringhaltungspflicht" des Kunden. Der
Versicherungsnehmer wird zunächst auf den Klageantrag hinsichtlich der
bereits entstandenen Ansprüche verwiesen. Dies hat eventuell zur Folge,
dass der Versicherungsnehmer bei erneuter Leistungsverweigerung seiner
BUZ-Versicherung gleich mehrere Prozesse durch alle Instanzen führen
müsste. Verschiedene Oberlandesgerichte haben sich in ihren Urteilen zu
Deckungsklagen dieser Ansicht angeschlossen und die
Rechtschutzversicherungen verurteilt.