Beiträge zum Stichwort »Zivilrecht«

Freitag, 14. September 2007

Berufsunfähigkeitsrente und Lehrer

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 04.11.2006, Akz: 5 W 220/06-64:
Die andauernden Angstzustände, Panikattacken, Magenkrämpfe, Essstörungen und Schlafstörungen einer Lehrerin bei Ausübung ihrer Tätigkeit begründen alleine noch keinen Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Klägerin (Lehrerin an einer Grundschule) war zunächst verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um ihre angegriffene gesundheitliche Situation wieder in den Griff zu bekommen - so z.B durch eine ärztliche Behandlung oder eine medikamentöse Therapie. Die Klägerin hatte derartige Bemühungen offensichtlich nicht vorgetragen. Das Oberlandesgericht wies die Klage daher ab.

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Dienstag, 04. September 2007

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Urteil des Bundesgerichtshofes, IV. Zivilsenat, vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03:
Entscheidung des BGH zum Thema Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeit.
Leitsatz: "Auf eine Vereinbarung über die Leistungspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalles, die die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers einschränkt, kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht deutlich darauf hingewiesen hat, wie sich seine Rechtsposition darstellt und in welcher Weise ein Abschluss der Vereinbarung sie einschränkt." - dies bedeutet im Klartext, dass die Versicherung ihre überlegenen Sach- und Rechtskenntnisse nicht ausnutzen darf, um mit dem Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles eine - für diesen nachteilige - Vereinbarung zu treffen. Sie muss den Versicherten umfassend über mögliche nachteilige Folgen aufklären - ****

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Freitag, 31. August 2007

Gesellschaftsrecht und GmbH

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. 7. 2007 - II ZR 3/ 04: Der BGH hat das Rechtsinstitut der sogenannten Existenzvernichtungshaftung weiterentwickelt. Im Kern halten die Richter zwar an der Haftung der Gesellschafter der GmbH für existenzvernichtende Eingriffe fest, allerdings stellen sie diese auf eine neue, solide rechtliche Grundlage - Konsequenz: die Rechtssicherheit für die GmBH-Eigentümer verbesssert sich. Die Gläubiger werden wahrscheinlich das Nachsehen haben.

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Montag, 27. August 2007

Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeit

Urteil des OLG Karlsruhe (Vorinstanz: LG Mannheim) vom 07.04.2005, Akz: 12 U 391/04
Entscheidung aus dem Versicherungsrecht - Leitsatz: "Der Nachweis einer Arglist bei objektiv unvollständigen Angaben im Antragsformular kann sich auch aus der Auswahl der angegebenen und verschwiegenen Tatsachen ergeben" - Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) sollten die Fragen nach eventuellen Vorerkrankungen mit äußerster Sorgfalt beantwortet werden. Erfahrungsgemäß wird hierüber vor Gericht sehr häufig gestritten. Das selektive Verschweigen von Vorerkrankungen kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherer führen. Dann müssen gewährte Leistungen zurückgewährt werden. Das Versicherungsunternehmen ist gleichzeitig berechtigt, die Versicherungsprämien bis dahin einzubehalten.

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Dienstag, 07. August 2007

Ebay und Hehlerei

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Der Käufer erhielt bei einer Ersteigerung bei Ebay den Zuschlag für ein Navigationssystem für 681,- € inkl. Versandkosten. Der Neupreis des Gerätes lag im regulären Handel bei 2137,- €. Der Verkäufer war ein Powerseller aus Polen mit zahlreichen positiven Bewertungen. Nach Ansicht der Richterin hat der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Gerät aus einer rechtswidrigen Vortat stammt, da die Sache zu billig ersteigert worden war und der Verkäufer aus Polen komme (1200 € Strafe exkl. Verfahrenskosten) - das Urteil dürfte in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben.

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Mittwoch, 11. Juli 2007

Animation und Reisemangel

Urteil des BGH vom 12.06.2006, Akz: X ZR 87/06 zum Thema Reiserecht. Die Klägerin besuchte eine Animationsveranstaltung im Hotel am Urlaubsort. Die Animateurin bot im Zusammenhang mit einem "Wetten-dass-Spiel" einem Kind die Wette an: "Wetten, dass deine Mama nicht in zwei Minuten 60 verschiedene Schuhe einsammeln kann ?" Die Zuschauer warfen so dann Ihre Schuhe auf die Bühne. Ein Schuh mit hohem und spitzem Absatz traf dabei die - in der ersten Reihe sitzende - Klägerin am Hinterkopf. Ihr Hausarzt diagnostizierte zunächst eine Gehirnerschütterung. Nachdem stärkere Beschwerden auftraten, machte die Klägerin Schadensersatzansprüche wegen eines Schädel-Hirn-Traumas geltend. Der BGH hat die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach bejaht. Der Unfall ist ein Reisemangel, weil die Gefahr des Schuhewerfens und die verbundene Verletzungsgefahr nicht fern lagen. Die Animateurin ist als Erfüllungsgehilfin des Reiseveranstalters zu sehen - diese hätte die Gefahr vorhersehen müssen. Notfalls hätte Sie das Schuhewerfen verbieten müssen. An der Fristversäumung nach § 651g Abs. 1 BGB trifft die Klägerin kein Verschulden. Der Rechtstreit wurde zur Klärung von Kausalitätsfragen an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

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Donnerstag, 05. Juli 2007

Pflichtteil und Grundstück

Rechtsanwalt Sehn - Mannheim
Laut einem Spiegelbericht wird im nächsten Jahrzehnt die unglaubliche Summe von 2,5 Billionen Euro vererbt. Nur jeder zweite Bundesbürger regelt seine Erbfolge in einem Testament. In den übrigen Fällen tritt dann meistens die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (Sohn und Tochter) - § 1924 Abs 1 BGB. Kinder erben zu gleichen Teilen - § 1924 Abs 4 BGB. Hinterlässt also der letztversterbende Elternteil Sohn und Tochter, dann erben beide je zu ½. Hinterlässt der letztversterbende Elternteil drei Kinder, so erben alle Drei je zu einem Drittel, usw. Wird das Erbrecht eines der Kinder z.B. durch Testament ausgeschlossen (Enterbung), so verbleibt diesem trotzdem noch der Pflichtteil. Der Pflichtteil wiederum besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils - § 2303 Abs 1 BGB. Die Tochter, die also normalerweise ½ geerbt hätte, bekommt nach der Enterbung nur noch ¼ als Erbteil. Erweist sich ein Abkömmling als erbunwürdig (z.B. Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten, ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel des Abkömmlings wider den Willen des Erblassers, usw.), so kann ihm auch der Pflichtteil entzogen werden - § 2333 BGB. Die Verfasser des BGB haben mit dem Pflichteilsrecht ein ausgeklügeltes, rechtliches System geschaffen. Besteht die Erbmasse hauptsächlich aus einem Grundstück mit Immobilie, so wurde in der Vergangenheit häufig vom Erblasser und dem Begünstigten versucht, das Pflichtteilsrecht eines Kindes durch Schenkung zu umgehen. Beliebt war in diesem Zusammenhang die Variante, das Grundstück mit Immobilie 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalls zu verschenken. Normalerweise kann der Pflichtteilsberechtigte bei Schenkungen an dritte Personen als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand den Nachlass hinzugerechnet wird - sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Ergänzungsanspruch greift jedoch nicht, wenn zur Zeit des Erbfalles zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen sind -  § 2325 Abs 3 BGB. Der Pflichtteilsberechtigte steht dann mit leeren Händen da und erhält allenfalls einen Pflichtteil aus den vorhandenen mobilen Vermögenswerten des Erblassers. Eine sehr unbefriedigende Situation für den eigentlich Erbberechtigten. Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge nicht oder noch nicht erbberechtigt wären, profitieren von dieser Regelung oder nutzen diese "Lücke" im System gar planvoll aus. Da erfüllt es den Rechtsuchenden schon mit einer gewissen Genugtuung, dass der Bundesgerichtshof in einem umfassenden Urteil dieser verwerflichen Praxis zumindest teilweise einen Riegel vorgeschoben hat und das Pflichtteilsrecht in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg sowie im übrigen Bundesgebiet damit aufwertet.   

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Mittwoch, 27. Juni 2007

Neue "Düsseldorfer Tabelle"

Ab 01.07.2007 tritt die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft. Die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurden etwas gesenkt.  Anmerkung: Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte herausgegeben. Sie dient bundesweit als Orientierunghilfe zur Festlegung des Kindesunterhaltes.

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Montag, 18. Juni 2007

Reiserecht - Zelt statt Hotelzimmer

Urteil Amtsgericht Menden vom 5. April 2006, Akz: 4 C103/05
Hat ein Reisebüro irrtümlich ein "Doppelzelt" statt des vom Kunden gewünschten "Doppelzimmers" gebucht, dann ist es als Reisevermittler zum Schadensersatz verpflichtet.
Zum Sachverhalt: Der Kläger und sein Reisebegleiter dachten sie hätten einen Urlaub am Roten Meer in einem Doppelzimmer im Hotel gebucht. Das Reisebüro hatte stattdessen jedoch nur ein Doppelzelt vermittelt. Da es keine Hotelzimmer mehr gab, musste der Kläger die Unterkunft akzeptieren. Nach dem Campingurlaub reichte der Kläger Klage gegen das Reisebüro ein. Er begehrte eine Reisepreisminderung um 50 % und bekam Recht.

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Mittwoch, 30. Mai 2007

Ebay und Selbstabholer

Und wieder ein nettes Urteil Ebay betreffend -
Urteil Amtsgericht Koblenz, Akz. 151 C 624/06:
Wenn ein Händler die Selbstabholung im Ebay-Angebot nicht ausdrücklich ausschließt, darf er diese dem Kunden auch nicht verweigern !! Und noch was zu Ebay:
Ein "Sachmängelgewährleistungsausschluss" bei gebrauchten Sachen in einem Angebot von Ebay ist möglich und ergibt sich direkt aus unserem guten alten BGB ! Der Hinweis mancher Verkäufer auf ein angebliches EU-Kaufrecht (häufig zu finden bei Onlineauktionen) ist schlichtweg falsch. Die EU-Richtlinie regelt lediglich das Verbot eines Haftungsausschlusses bei einem Verbrauchsgüterkauf !!!

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