Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Dienstag, 21. November 2006

Dienstflüge und "Miles-and-More"

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes - 9 AZR 500/05
Bonuspunkte, die ein Arbeitnehmer in einem Miles-and-More-Programm für dienstliche Flüge sammelt, stehen dem Dienstherrn zu. Nach § 667 BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Dieser Grundsatz gilt auch im Arbeitsverhältnis. Die Herausgabepflicht gilt für alle Vorteile, soweit sie dem Arbeitnehmer von einem Dritten nicht nur bei Gelegenheit, sondern auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft gewährt worden sind.

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Dienstag, 21. November 2006

Arbeitsunfähigkeit und Skiurlaub

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes - 2 AZR 53/05
Ein Arbeitnehmer war wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank. Trotzdem reiste er in der Zeit der Erkrankung in den Skiurlaub. Dort verletzte sich bei einem Skiunfall so schwer, dass sich seine Arbeitsunfähigkeit erheblich verlängerte. Der Arbeitgeber kündigte ohne Abmahnung fristlos. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers war erfolglos. Nach Ansicht des BAG hatte der Arbeitnehmer seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten verletzt. Er durfte während einer Erkrankung (die mit Konzentrationsschwächen verbunden ist) keinen Sport betreiben, der erhebliche Anforderungen an Konzentration und Fitness stellt.

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Dienstag, 21. November 2006

Arbeitsvertrag und Rückzahlungsklauseln

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes - 9 AZR 610/05
Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist Ausbildungskosten an den Arbeitgeber zurückzuzahlen sind, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, so ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit unwirksam.

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Dienstag, 21. November 2006

Kündigung und Klagefrist

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes:
Ein Arbeitnehmer muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn er die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung geltend machen will. Rügt der Arbeitnehmer bei einer Kündigung lediglich die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber, so kann er dies auch außerhalb der 3 wöchigen Klagefrist des § 4 KSchG tun. Die fehlerhafte Berechnung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber macht die ordentliche Kündigung nicht insgesamt unwirksam, sondern betrifft lediglich den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit.

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Dienstag, 21. November 2006

Geschwindigkeitsüberschreitung

Laut ADAC gibt es seit ei­ni­ger Zeit an Ampeln Kon­troll­ge­rä­te, die mit In­duk­tions­schlei­fen so­wohl Ge­schwin­dig­keits- als auch Rot­licht­vers­tö­ße er­fas­sen kön­nen. Wer also als Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­sucht ei­nen Rot­licht­ver­stoß durch star­kes Be­schleu­ni­gen zu umgehen, kann im Gegenzug we­gen ei­ner Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tung im Be­reich der Am­pel er­fasst wer­den. Sol­che Ge­rä­te sol­len u.a. schon auf­ge­stellt sein in Calw, Dort­mund, Frie­drichs­ha­fen, Kiel, Mün­chen und Pforz­heim. -  ↓↓↓  Abzocke der übelsten Sorte

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Dienstag, 21. November 2006

Smart und Parklücken

Urteil Amtsgericht Viechtach (DAR 05, 704)
Gegen eine Autofahrerin wurde ein Bußgeldbescheid verhängt, weil sie ihren Smart nicht parallel zum Fahrbahnrand, sondern quer zur Fahrtrichtung geparkt hatte. Ihr Einspruch hatte Erfolg. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal ausgenutzt werden. Das Amtsgericht hob daher den Bussgeldbescheid auf -  ****

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Dienstag, 21. November 2006

Österreich und Ablendlicht

Au­to­fah­rer müs­sen in Österreich auch tags­über das Ab­blend­licht ein­schal­ten. Wer dies ver­gisst, muss mit einem Buß­geld in Hö­he von € 15,00 rechnen. In Kraft ist die Re­ge­lung seit No­vem­ber 2005. Im Fal­le ei­nes Ver­sto­ßes sol­len Buß­gel­der ab dem 15.04.2006 ver­hängt wer­den.

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Dienstag, 21. November 2006

Rotlichtverstoß ohne Gefährdung

Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden (DAR 2002, 522)
Ein Rotlichtverstoß, bei dem nicht einmal eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, stellt keinen besonders schwerwiegenden Fall dar, sodass neben der Geldbuße ein Fahrverbot nicht in Betracht kommt.

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Samstag, 18. November 2006

ALG II und unzulässige Analogiebildung der Jobcenter

SG Karlsruhe - S 5 AS 1248/05 -
LSG Baden-Württemberg - L 8 AS 4364/05 -
Bundessozialgericht Kassel - B 7b AS 6/06 R - B. ./. Jobcenter Karlsruhe
Der 1968 geborene ledige Kläger bewohnt gemeinsam mit seiner über 65 Jahre alten Mutter eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 120 qm. Er verfügt über kein eigenes Einkommen und Vermögen. Seine Mutter bezieht eine monatliche Rente in Höhe von 650,00 €; der Mietzins beträgt 645,52 €. Die beklagte ARGE gewährte ihm für den Zeitraum vom 1.1. bis 30.6.2005 neben anteiligen Kosten der Unterkunft eine Regelleistung in Höhe von 276 €. Die Beklagte ist der Auffassung, dem Kläger könne der volle Regelsatz in Höhe von 345 € nicht zustehen, weil er mit seiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft lebe und wie in einer Bedarfsgemeinschaft nur abgesenktes Alg II erhalten könne. Innerhalb einer gemeinsam bewohnten Wohnung könne es keine zwei Haushaltsvorstände geben. Die Vorinstanzen haben die Beklagte verurteilt, dem Kläger die volle monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 345 € zu gewähren. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos. - Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Das Parallelverfahren B 11b AS 1/06 B wurde von unserer Kanzlei bearbeitet.

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Samstag, 18. November 2006

ehemaliger Arzt im Praktikum (AiP)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. November 2006 - 4 AZR 624/05 - (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. Juli 2005 - 10 Sa 798/05 )
Durch das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 21. Juli 2004 ist der Ausbildungsabschnitt Arzt im Praktikum (AiP) entfallen. Die Approbation kann nunmehr bereits nach dem Bestehen der ärztlichen Prüfungen erteilt werden. Studierende der Humanmedizin, die vor dem 1. Oktober 2004 ihr Medizinstudium absolviert haben, müssen ab dem 1. Oktober 2004 nicht mehr als AiP arbeiten. Die Beklagte hatte den Kläger in diesem Fall jedoch weiter zu AiP-Konditionen beschäftigt. Hiergegen wendet sich der Arzt mit seiner Klage. Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat der Klage ebenso wie das Arbeits- und Landesarbeitsgericht stattgegeben. Beide Parteien sind tarifgebunden. Es gilt für dieses Arbeitsverhältnis daher der Bundesangestelltentarifvertrag-Ost. Der Kläger kann entsprechend seiner Eingruppierung als Arzt Vergütung nach VergGr. IIa BAT-O beanspruchen. -***

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