Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Mittwoch, 29. Dezember 2010

Wohnungsverkauf oder Neuvermietung

Landgericht Frankfurt, Az: 2/17 S 194/01: gerade bei einer Neuvermietung müssen Mieter keine Dauerbesichtigungen durch Mietinteressenten dulden. Allerdings muss der Mieter drei bis vier Mal im Monat eine Besichtigung für 30-45 Minuten akzeptieren - Achtung es gibt keine einheitliche Rechtsprechung. Daher im Zweifelsfall von einem Anwalt vor Ort beraten lassen !

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Mittwoch, 29. Dezember 2010

Rechtschutz, Mobbing und Schadensersatz

Urteil des OLG Saarbrücken vom 11.11.2009, Az: 5 U 63/09: das Urteil enthält neben der Bestimmung des "Erstverstoßes" (§ 4 ARB) auch eine Klarstellung dahingehend, dass bei Mobbingfällen kein Fall des Schadensersatzrechtschutzes, sondern ausschließlich des Arbeitsrechtschutzes nach § 2 b ARB einschlägig ist - Hinweis: nach unserer Einschätzung verschlechtern sich die ARB (Allgemeinen Rechtschutzbedingungen) mit jeder Novelle. Sie sollten daher das Angebot einer Rechtschutzversicherung zum Neuabschluss eines Rechtschutz-Versicherungsvertrages genau überprüfen. Einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung werden Sie wahrscheinlich nicht wieder erhalten !

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Mittwoch, 29. Dezember 2010

Kündigung und Diebstahl/Unterschlagung

Beschluss des Arbeitsgerichtes Bonn vom 26.10.2010, Az: 1 BV 47/10:
Sachverhalt: Ein 50-jähriger Betriebsratsvorsitzender ist seit mehr als 30 Jahren bei demselben Arbeitgeber tätig. Dieser wollte das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, da der Betriebsratsvorsitzende drei Schraben im Wert von 0,28 Euro an einen Arbeitskollegen verschenkt hatte. Der Vorfall wurde durch einen anonymen Brief an den Arbeitgeber bekannt.
Der Arbeitgeber reagierte sofort und forderte vom Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung. Der Betriebsrat verweigerte allerdings die Zustimmung. Auf Antrag des Arbeitgebers sollte das Arbeitsgericht die Zustimmung des BR durch eine Gerichtsentscheidung ersetzen.
Entscheidung: das Arbeitsgericht Bonn hat den Antrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Vor allem die lange Betriebszugehörigkeit und das sofortige Eingeständnis des BR-Vorsitzenden war dabei von entscheidender Bedeutung - Das Arbeitsgericht Bonn folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte in seiner Emmely-Entscheidung bestätigt, dass Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug auch dann zur außerordentlichen Kündigung führen können, wenn nur geringfügige Werte betroffen sind. Allerdings sei eine über lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht notwendig schon durch eine erstmalige Vertrauensenttäuschung vollständig und unwiederbringlich zerstört.

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Mittwoch, 29. Dezember 2010

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim:
Alternativen zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB II/ALG II/Hartz IV:

  • Kinderzuschlag § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Allerdings: Die Berechnung des Kinderzuschlages und die Überprüfung von Kinderzuschlags-Bescheiden ist für Nichtjuristen aufgrund des extrem komplizierten Gesetzestextes nahezu unmöglich. Deshalb sollte man zunächst einen Kinderzuschlagsrechner im Internet ansteuern, z.B: http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/. Sofern dann noch Zweifel bestehen, sollte ein Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht aufgesucht werden. 

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Mittwoch, 29. Dezember 2010

Kindergeld und inhaftierte Jurastudenten

Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg, Az: 10 K 10288/08:
Ausgangssituation: Eltern von Kindern zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, haben Anspruch auf Kindergeld gem. § 32 EStG. Das Kindergeld wird auch gezahlt, sofern das Kind keinen Ausbildungplatz findet oder nicht fortsetzen kann. So z.B wegen wegen einer Krankheit oder wegen Mutterschaft.
Fragestellung: Muss die Familienkasse auch Kindergeld zahlen, sofern das Kind sich im Gefängnis befindet ?
Entscheidung: Das Finanzgericht war der Ansicht, dass die Familienkasse kein Kindergeld zahlen muss. Im vorliegenden Fall war ein Jurastudent wegen seiner Tätigkeit als Drogenkurier zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Mutter des Studenten hatte gegen die Familienkasse geklagt. Ihr Sohn sei studierwillig gewesen und nur aus objektiven Gründen an der Fortsetzung seines Studium gehindert gewesen - also stehe ihr das Kindergeld zu.
Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen. Das Kind habe vorsätzlich eine schwerwiegende Straftat begangen und sei somit selbst dafür verantwortlich, dass es das Studium unterbrechen müsse. Mit einer Erkrankung oder Mutterschaft sei das nicht zu vergleichen. Eine Weiterzahlung des Kindergeldes an die Eltern komme daher nicht in Betracht. Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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Samstag, 16. Oktober 2010

Karenzentschädigung und Wettbewerbsverbot

Urteil des BAG vom 21.04.2010, 10 AZR 288/09:
Sachverhalt: der Arbeitgeber (das Unternehmen vertreibt Türen und Fenster ausschließlich an Fachhändler) hatte im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Arbeitnehmer zwei Jahre nach dem Ende seiner Tätigkeit keine Konkurrenztätigkeit aufnehmen darf. Als Konkurrenzunternehmen wurden in der Wettbewerbsvereinbarung ohne weitere Einschränkungen Betriebe definiert, die mit dem Vertrieb von Fenstern und Türen befasst sind.
Entscheidung: dieses Wettbewerbsverbot dient nach Auffassung des BAG nicht dem Schutz der gewerblichen Interessen des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot ist daher teilweise unwirksam und damit unverbindlich. Es war ausreichend, dass der Arbeitnehmer den verbindlichen Teil einhielt und seinem ehemaligen Arbeitgeber nicht beim Vertrieb der Produkte an Fachhändler Konkurrenz gemacht hat. Der Arbeitnehmer/Kläger konnte daher seinen Anspruch auf die Karenzentschädigung gem. § 74 HGB durchsetzen - Die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vereinbarung sollte aufgrund der weitreichenden finanziellen Folgen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesetzt/überprüft werden.

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Samstag, 16. Oktober 2010

Urlaubsabgeltung und Schwerbehinderung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 23.03.2010, Az: 9 AZR 128/09:
Scheidet ein schwerbehinderter Arbeitnehmer arbeitsunfähig aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat der Arbeitgeber auch den gesetzlichen Zusatzurlaub von fünf Tagen abzugelten. Im vorliegenden Fall hatte ein Schwerbehinderter geklagt, da der Arbeitgeber ihm nur den Mindesturlaub finanziell vergüten wollte. Nach Aufassung des BAG unterliegt der Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubes für Schwerbehinderte dem rechtlichen Schicksal des Mindesturlaubes und war daher abzugelten - s. auch Urteil des EuGH vom 20.01.2009.

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Samstag, 16. Oktober 2010

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 06.05.2010, Az: VI R 4/09:
Einfache Handwerkerleistungen können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen neben anderen Handwerkerleistungen begünstigt werden. 

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Samstag, 16. Oktober 2010

Kfz-Schein im Handschuhfach

Urteil des OLG Oldenburg vom 23.06.2010, Az: 5 U 153/09:
Die dauernde Aufbewahrung des Kraftfahrzeug-Scheins im Handschuhfach eines Fahrzeuges stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar, welche die Versicherung von der Leistungsverpflichtung freistellen könnte. Es handelt sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherugsfalls nur unwesentlich gesteigert hat - bei diesem Urteil ist Vorsicht geboten ! Das Urteil ist unseres Wissens noch nicht rechtskräftig. Das OLG Celle bejaht erhebliche Gefahrerhöhung.

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Samstag, 16. Oktober 2010

Arbeitsplatz und Mobbing

Urteil des Sozialgerichtes Mannheim vom 09.03.1994:
Wird der Arbeitsplatz wegen Mobbing oder sonstigem psychischem Druck aufgegeben, so stellt dies einen wichtigen Grund nach § 144 SGB III dar. Die Arbeitsagentur kann daher, sofern die Nachweise ordnungsgemäß geführt wurden, keine Sperrzeit aussprechen. Nach der aktuellen Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit muss der Arbeitslose detailiert darlegen, worin die für ihn unzumutbare Situation bei seinem ehemaligen Arbeitgeber bestand - in derartigen Fällen muss man dem Rechtsuchenden empfehlen, frühzeitig anwaltlichen Rat eines im Sozialrecht versierten Rechtsanwaltes einzuholen. Der Rechtsanwalt kann durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Arbeitsverwaltung eine Klärung der Angelegenheit herbeiführen und in vielen Fällen den Ausspruch eines Sperrzeitbescheides verhindern.

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