Das Bild zeigt das Logo unserer Anwaltskanzlei. Der Schriftzug "Rechtsanwalt" ist in der Mitte durch ein Paragraphenzeichen geteilt.

Elternunterhalt

Elternunterhalt

Auf Tafel werden verschiedene Sozialversicherungsbereiche aufgeschrieben

Elternunterhalt Mannheim

Mit der steigenden Lebenserwartung der Rentner steigt auch die Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen. Für die Betroffenen bleibt dann häufig nur noch der Umzug in das Pflegeheim. Ende 2015 waren knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. In Pflegeheimen wurden hiervon knapp 1 Million vollstationär betreut. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten der vollstationären Betreuung betragen 3.300,00 €. Die Pflegeversicherung leistet im Falle einer vollstationären Betreuung bei Pflegegrad 5 lediglich einen Beitrag von monatlich 2.005,00 €. Somit verbleibt ein ungedeckter Eigenanteil des Pflegebedürftigen von ungefähr 1.295,00 €. Kann dieser Eigenanteil nicht vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden, dann müssen Verwandte in gerader Linie füreinander aufkommen. Verwandte in gerader Linie sind: Großeltern - Eltern - Kinder - Enkelkinder.

Wann wird Elternunterhalt gefordert ?

1. Zunächst wird der monatliche Bedarf der Eltern ermittelt. Der tatsächliche Bedarf ist im Falle einer Heimunterbringung selbstverständlich deutlich höher. Im Fall einer Heimunterbringung besteht zusätzlich ein Anspruch des Pflegebedürftigen auf ein monatliches Taschengeld in Höhe von 110,43 €.
2. Voraussetzung für eine Einstandspflicht von Kindern ist die Bedürftigkeit der Eltern. Dies bedeutet, dass das eigene Einkommen der Eltern (Rente, Pension, Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegewohngeld z.B. in Niedersachsen, Grundsicherung im Alter, Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten und Exehegatten und sonstiges Einkommen) nicht ausreicht, um den Bedarf des Pflegebedürftigen zu decken. Sofern das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, muss weiter geprüft werden, ob verwertbares Vermögen besteht. Nicht verwertbares Vermögen sind Gegenstände, die zum Schonvermögen gehören. Auch Forderungen gegen Dritte, z.B. Wohn- und Nießbrauchsrecht sowie Rückforderungen von Schenkungen, sind zu berücksichtigen.
3. Liegt eine Bedürftigkeit der Eltern vor, muss im nächsten Schritt die Leistungsfähigkeit (Einkommen und Vermögen) der Kinder überprüft werden.
4. Bestehen Unterhaltsansprüche gegen die Kinder, können diese jedoch verwirkt sein (Beispiele für Verwirkung: sittliches Verschulden, Verzicht auf anderweitige Unterhaltsansprüche bei Scheidung, schwere Verfehlungen, grobe Vernachlässigung eigener Unterhaltspflichten).
5. Geschwisterhaftung - sind auch unterhaltsverpflichtete und leistungsfähige Geschwister vorhanden.
6. Wirksame Rechtswahrungsanzeige durch das Sozialamt

Rechtsanwalt Christian Sehn: Kanzlei Lampertheim, Wilhelmstr. 70, 68623 Lampertheim, 06206 - 1859121- Der Inhalt dieser Seiten kann auf keinen Fall eine Beratung durch einen Anwalt ersetzen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise. Bild Tafel: DOC RABE Media - stock.adobe.com

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.