Unfallrente und Alkoholfahrt
Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes, Az: L 9 U 154/09: Der Arbeitnehmer war mit 2,2 Promille auf dem Heimweg von der Arbeit mit dem PKW tödlich verunglückt. Die Berufgenossenschaft verweigerte der Ehefrau die Auszahlung einer Unfallrente. Nach Auffassung des Gerichtes ist der Alkoholmißbrauch eine eigenverantwortliche Schädigung. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht wäre nur in Frage gekommen, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum geduldet hätte und keine Vorkehrungen gegen das Autofahren im verkehrsuntüchtigen Zustand getroffen hätte. Im gesamten Betrieb bestand jedoch ein striktes Alkoholverbot. Ferner standen den Arbeitnehmern alkoholfreie Getränke zur Verfügung.