Sonntag, 13. November 2011

Weihnachten und Heizungsausfall

Amtsgericht Frankfurt: fällt über die Weihnachtsfeiertage die Heizung aus, berechtigt dies den Mieter mindestens zu einer Mietkürzung von 1/4. Der Heizungsausfall im Winter stelle einen erheblichen Mangel dar. Die Klage der Vermieterin auf Zahlung des vollständigen Mietzinses blieb ohne Erfolg.

Abgelegt unter: Mietrecht