Montag, 31. Oktober 2011

GmbH-Geschäftsführer

BAG, Beschluss vom 15.03.2011, Az: 10 AZB 32/10: Für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen eine Kündigung ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben, wenn nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung, die als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, betroffen ist. 

Abgelegt unter: Arbeitsrecht