Montag, 31. Oktober 2011

Kindergeld und hohe Praktikumsvergütung

Urteil des BFH vom 09.06.2011, Az: III R 28/09: Entscheidung des BFH zum Kindergeld; Praktikanten können ihre Vergütung nicht um Miet- und Verpflegungskosten kürzen, wenn gleichzeitig der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird. Diese Aufwendungen sind durch den Jahresgrenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge  (= 7.680 Euro im Streitjahr 2005; heute 8.004 EUR) des Kindes abgegolten.

Abgelegt unter: Sozialrecht