Montag, 31. Oktober 2011

Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.04.2011, Az: X R 54/09:  Die Klägerin hat im Jahr 2005 Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Diese Rente wurde mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent der Steuer unterworfen. Wäre die Rente demgegenüber noch im Jahr 2004 (vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes) gezahlt worden, wäre sie nur mit einem Ertragsanteil von vier Prozent zu besteuern gewesen. Der BFH hatte bereits die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes im Hinblick auf die Altersrenten bejaht. Nach Auffassung des Gerichtes verstößt die Neuregelung auch in Bezug auf die Erwerbsminderungsrenten nicht gegen die Verfassung. Es bestehe kein entscheidender Unterschied zu den Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Abgelegt unter: Sozialrecht